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Beantwortet
Autor Jan-Erik Hansen am 16. Juli 2008
11558 Leser · 316 Stimmen (-1 / +315)

Sonstiges

Privilegien der Mitglieder der Bundesversammlung

Sehr geehrter Herr Lammert,

die Mitglieder der Bundesversammlung haben u.a. folgende Privilegien:

- Immunität während ihrer Mitgliedschaft
- Auslagenerstattung für Anfahrtskosten
- Finanzielle Entschädigung für ihre Anwesenheit
- etc..

Die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die 612 Bundestagsabgeordneten, wird also auch für eine Veranstaltung mit einer Dauer von wenigen Stunden finanziell entschädigt und genießen eine Vielzahl von Privilegien.

Wer dies weiß, versteht warum man sich in Zeiten von Politikverdrossenheit nicht einmal dazu entschließt, dass Staatsoberhaupt direkt zu wählen, was in anderen Demokratie durchaus gute Praxis ist.

Nun aber zu meinen Fragen:

1. Halten Sie die von mir genannten Privilegien für gerechtfertigt und angemessen?

2. Welche Kosten entstehen bei der Durchführung von einer Bundesversammlung?

Vielen Dank.

Mit herzlichen Grüßen

Jan-Erik Hansen

+314

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Antwort
aus dem Bundestag am 06. Oktober 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Hansen,

als Mitglied der Bundesversammlung den Bundespräsidenten zu wählen, ist eine gleichermaßen verantwortungsvolle wie ehrenvolle Aufgabe. „Privilegien“ – wie Sie es nennen – haben die Wahlmänner und –frauen aber kaum.

Dass alle Wahlmänner und –frauen während ihrer Zugehörigkeit zur Bundesversammlung Immunität genießen, ist vielmehr ein Gebot der Gleichbehandlung. Denn die meisten Mitglieder der Bundesversammlung (nämlich die Bundestagsabgeordneten und die Mitglieder der Länderparlamente) genießen aufgrund ihres Mandats ohnehin Immunität. Weil es in der Bundesversammlung nicht zwei Klassen von Wahlmännern und –frauen geben darf, ist es konsequent, die Immunität für die Dauer der Wahl auf alle Mitglieder der Versammlung auszudehnen.

Auch finanziell ist die Mitgliedschaft in der Bundesversammlung wahrlich kein „Privileg“. Die Mitglieder erhalten lediglich ihre Fahrt- und Übernachtungskosten ersetzt sowie ein Tagegeld. Das gilt allerdings nicht für Mitglieder des Bundestages. Sie können keine Kosten geltend machen und erhalten auch kein Tagegeld.

Insgesamt ist der finanzielle Aufwand für das Wahlverfahren im Verhältnis zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Amtes maßvoll. Die letzte Bundesversammlung (2004) kostete dem entsprechenden Einzelplan im Haushaltsgesetz 2006 zufolge rund 717.000 Euro. Das ist eine Summe, die für die Wahl des obersten Repräsentanten eines Staates mit über 80 Millionen Bürgern als durchaus moderat bezeichnet werden kann, zumal sie nur alle fünf Jahre einmal anfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation