Sehr geehrte Frau Wagner,
das vom Parlament beschlossene und am 1. September in Kraft getretene Rauchverbot für öffentliche Gebäude des Bundes gilt selbstverständlich auch in allen Gebäuden des Bundestages – und zwar für alle Abgeordnete, Mitarbeiter, Besucher usw. Bundestagspräsident Dr. Lammert hat in einem Schreiben an alle Mitglieder des Bundestages Ende August ausdrücklich auf den Stichtag 1. September und auf mögliche Sanktionen hingewiesen, falls gegen das Verbot verstoßen wird. Dazu gehört unter anderem ein mögliches Bußgeld. Wie hoch dieses genau ausfallen wird, wird derzeit noch beraten.
Mit freundlichen Grüßen