Sehr geehrter Herr Meier,
den Fraktionen stehen entsprechend der Zahl ihrer Mandate Räume für ihre Abgeordneten in den Gebäuden des Deutschen Bundestages zu. Diese werden ihnen nach der Wahl von der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten zugewiesen. Welche Fraktion in welchem Gebäude welche Büros erhält, regeln die Fraktionen untereinander. Dabei achten die Fraktionen aus praktischen Gründen auf möglichst zusammenhängende Bereiche für ihre Abgeordneten; zugleich bemühen sie sich darum, die Zahl der Umzüge auf das Notwendigste zu beschränken. Jede Fraktion entscheidet in eigener Regie, welcher Abgeordnete welche der Räume erhält. In der Regel bleiben Abgeordnete, die wiedergewählt wurden, in ihren bisherigen Büros.
Nach einem Beschluss des Ältestenrats stehen jedem Mitglied des Bundestages drei Räume für sich und seine Mitarbeiter zur Verfügung. Standardgemäß sind die Büros etwa 18 Quadratmeter groß. Es gibt jedoch Abweichungen, vor allem in den älteren Gebäuden des Bundestages.
Zu den Kosten für ein Abgeordnetenbüro können wir keine pauschalen Angaben machen, da diese nicht getrennt erfasst werden. Die Betriebs- und Nebenkosten (also Heizung, Strom, Abfallentsorgung etc.) werden für alle Grundstücke und Gebäude des Bundestages insgesamt im Haushaltsplan des Bundestages ausgewiesen. Diese umfassen aber nicht nur die Büros der Abgeordneten, sondern auch sämtliche Räumlichkeiten der Bundestagsverwaltung, die Parlamentsbibliothek, Ausschuss- und Konferenzsäle, den Plenarbereich usw. Auch die Kosten für die Ausstattung mit Computern, Telefonen, Möbeln und dergleichen werden nur für den Bundestag insgesamt erhoben. Nähere Angaben finden Sie im Einzelplan 02 des Bundeshaushalts unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2008/....
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation