Sehr geehrter Herr Kamenz,
das Recht, eine Rede im Bundestag zu halten, ist kraft ihrer verfassungsrechtlichen Stellung den Bundestagsabgeordneten, den Mitgliedern des Bundesrates und den Mitgliedern der Bundesregierung vorbehalten. Selten wird zu Ehren ausländischer Persönlichkeiten eine Ausnahme gemacht wie zum Beispiel für den früheren Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, oder für den ungarischen Literaturnobelpreisträger Imre Kertész.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Dieses Recht steht jedem zu, ganz unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Wie Sie eine Petition einreichen und Details zum weiteren Verfahren erfahren Sie in der Broschüre „Stichwort Petitionen – Von der Bitte zum Bürgerrecht“ des Deutschen Bundestages, die Sie hier einsehen bzw. kostenfrei bestellen können:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20201500.pdf
Für Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts ist im Übrigen das Bundesinnenministerium zuständig, das Sie unter folgender Anschrift erreichen:
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation