Sehr geehrter Herr Matuschek,
welche Nebentätigkeiten und -einkünfte Abgeordnete anzuzeigen und zu veröffentlichen haben, regeln das Abgeordnetengesetz sowie die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages klar und eindeutig. Seit 2007 – nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Klage von Abgeordneten gegen die verschärften Transparenzpflichten abgewiesen hat – veröffentlicht der Bundestagspräsident die entsprechenden Angaben zu jedem Abgeordneten auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de).
Gegen den damaligen Abgeordneten Otto Schily verhängte das Präsidium des Bundestages im April 2009 einvernehmlich ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten wegen des Verstoßes gegen Paragraph 1 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 der Verhaltensregeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun bestätigt dass auch Herr Schily zur Offenlegung seiner Einkünfte gegenüber dem Bundestagspräsidenten verpflichtet ist. Das Ordnungsgeld hoben die Richter jedoch auf, da sie in bestimmten Fällen eine ungleiche Behandlung von Abgeordneten bei den Offenlegungspflichten feststellten. Der Bundestag wird sich daher erneut mit den Transparenzregeln beschäftigen müssen.
Die Offenlegungspflichten von Parlamentariern sind im Übrigen seit jeher umstritten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die oben genannte Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Pflichten nicht einstimmig getroffen. Vier der acht Richter hielten die Regelungen im Gegenteil für nicht verfassungsgemäß. Prof. Dr. Lammert hofft nun, dass das sich das Parlament – anders als 2005 – mit möglichst breiter, fraktionsübergreifender Mehrheit auf eine überzeugende Korrektur der Transparenzregeln verständigt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation