Sehr geehrter Herr Herrings,
es werden keineswegs zu Beginn einer Wahlperiode alle Bürogebäude der Parlamentarier neu besetzt. Im Gegenteil: Die meisten der Abgeordneten, die bereits in der vorherigen Wahlperiode ein Bundestagsmandat innehatten, bleiben mit ihren Mitarbeitern in den Büros, die ihnen bereits zuvor zur Verfügung standen. Die Anzahl von Umzügen wird auf das Notwendigste beschränkt. Entsprechend müssen auch nicht, je nach Wahlausgang, ganze Fraktionen umziehen. Wo der einzelne Parlamentarier sein Büro hat, entscheiden die Fraktionen, die über die ihnen – entsprechend der Zahl ihrer Mandate – zugewiesenen Raumkontingente nach eigener Entscheidung verfügen können. Die Sitzordnung im Plenarsaal selbst wird von den Fraktionen festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation