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Bundestagsabgeordnete
Sterbegeld - Hinterbliebendenversorgung
Sehr geehrter Herr Dr.Lammert,
das Sterbegeld ist eine durchaus zu begrüßende Zahlung für Hinterbliebene.
Die Abgeordneten des Bundstages sowie von Landtagen u.a. von Berlin sind hierbei jedoch besonderen Privilegien ausgesetzt. Die Zahlung des Sterbegeldes und der Hinterbliebenenversorgung ist nicht gerechtfertigt. Abgeordneten sollte diese finanzielle Entschädigung nicht zugestanden werden, da sie schon dem Volk gestrichen wurde. Des Weiteren sehe ich hier den Grundsatz der Gleichberechtigung verletzt.
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