Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre Frage ist so allgemein, dass eine konkrete Antwort kaum möglich ist. Deswegen beschränken wir uns auf folgende allgemeine Informationen:
Erstens: Die Abgeordneten genießen nach dem Grundgesetz zwar Immunität, die sie vor strafrechtlichen Ermittlungen schützt. Allerdings wird diese Immunität durch den Bundestag aufgehoben, wenn die Staatsanwaltschaft ausreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten eines Parlamentariers hat und daher Anklage erhebt.
Zweitens: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages müssen nach dem Grundgesetz keinen Eid oder eine ähnliche Bekräftigung vor Mandatsübernahme leisten. Nach Artikel 56 und 64 des Grundgesetzes sind hierzu nur der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation