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Beantwortet
Autor kevin schmidt am 24. Oktober 2008
13219 Leser · 501 Stimmen (-5 / +496)

Sonstiges

Straffreiheit für Politiker, die die Verfassung brechen

Sehr geehter Herr Bundestagspräsident ,

wieso werden Politiker nicht bestraft, die unsere Verfassung, letztlich unser höchstes Gut, verletzen bzw. wissentlich ungehen?

Neben Mord ist das für mich das schwerste Verbrechen, da es eben
von Leuten begangen wird, die einen Eid darauf geleistet haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Schmidt

+491

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Antwort
aus dem Bundestag am 23. Januar 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ihre Frage ist so allgemein, dass eine konkrete Antwort kaum möglich ist. Deswegen beschränken wir uns auf folgende allgemeine Informationen:

Erstens: Die Abgeordneten genießen nach dem Grundgesetz zwar Immunität, die sie vor strafrechtlichen Ermittlungen schützt. Allerdings wird diese Immunität durch den Bundestag aufgehoben, wenn die Staatsanwaltschaft ausreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten eines Parlamentariers hat und daher Anklage erhebt.

Zweitens: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages müssen nach dem Grundgesetz keinen Eid oder eine ähnliche Bekräftigung vor Mandatsübernahme leisten. Nach Artikel 56 und 64 des Grundgesetzes sind hierzu nur der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation