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Autor Alfred Meuser am 25. April 2008
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Aktuelles

Offenlegung Bezüge der Abgeordneten

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

diese Woche wurde ein Abgeordneter zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Einkünfte nicht offen legen möchte.

Wenn diese Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, und ein Bürger bzw. Abgeordneter diesen Gesetz nicht nachkommt, so stelle ich mir die Frage, warum Sie keine Informationen der Finanzverwaltung einholen. Jeder Bürger, ich hoffe dies ist bei Abgeordneten ebenso, muss ab einer gewissen Einnahmenhöhe entsprechende Meldungen ans Finanzamt machen, z.B. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.
Über diese Information könnten Sie an die Einnahmen der Abgeordneten kommen.
Ich denke, beim normalen Bürger, würde der Staat oder andere öffentliche Institutionen (z.B. die Krankenkasse) diesen Weg wählen.

Ist dies in Bezug auf Abgeordnete für Sie nicht auch ein Weg, um an die gewünschten Informationen zu kommen?

Im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen aus Süddeutschland
Alfred Meuser

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