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Autor L. Fernández Vidaud am 17. August 2009
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Parlamentarische Initiativen

Wahl- und Bürgerrecht -- Bundestagswahl am 27.09.09

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.08 ist das "negative Stimmgewicht" verfassungswidrig. Dennoch will der Bundestag das geltende Wahlrecht vor der nächsten Bundestagswahl am 27.09.09 nicht ändern (vgl. http://www.wahlrecht.de/news/2009/09.htm). Das tat er in seiner 231. Plenarsitzung am 03.07.2009.

Heißt es dann, daß aufgrund dieser parlamentarischen Weigerung, sich nach dem Recht zu richten, die kommende Bundestagswahl allein aus diesem Grund anfechtbar ist?

Ich konnte vernehmen, daß Sie sich zu dieser Frage „neutral“ bzw. „nicht parrteiergreifend“ verhalten, indem Sie den Antrag der Grünen auf verfassungsfreundlichere Wahlrechtsänderung weder mit Ja noch Nein gestimmt haben (vgl. BT-Drs. 16/231, Plenarprotokoll vom 03.07.09, S. 26166 D), während Bundeskanzlerin Merkel an der Abstimmung im Plenum nicht teilgenommen hat.

Ein Jahr zuvor hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht für nicht rechtens erklärt, und genau ein Jahr später lehnte der Bundestag das verfassungskonformere Wahlrecht zur Bundestagswahl mit über 2/3-Mehrheit entschieden ab. Dieses Verhalten ist für mich kaum nachvollziehbar. Fühlen sich die Abgeordneten an die verfassungsmäßige Ordnung überhaupt gebunden?

Für eine qualifizierte Antwort meiner Frage wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud

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