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Beantwortet
Autor Eberhard Trödel am 01. Juni 2010
12232 Leser · 85 Stimmen (-2 / +83)

Aktuelles

Vergütung ehem. Bundespräsident

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident.

Folgende Frage hätte ich gern beantwortet:
Nachdem Herr Köhler nun selbst gekündigt hat, bekommt er dann auch weiter seine volle Vergütung, so als wäre er noch im Amt mit allem drum und dran wie alle anderen, normal ausgeschiedenen Bundespräsidenten? Oder bekommt er nur seine Rente?

Es wäre gut wenn Sie dem Volk dies klar sagen.
Mfg.
Eberhard Trödel

+81

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 19. Juli 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Trödel,

zu Ihrer Frage gibt es eine klare gesetzliche Regelung, nämlich das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten: Scheidet ein Bundespräsident aus dem Amt aus, erhält er einen „Ehrensold“ in Höhe der Amtsbezüge, allerdings ohne die Aufwandsentschädigung (§ 1 Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten). Mit diesem Ehrensold werden übrigens Bezüge aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, also etwa Pensionen oder Ruhegehälter, verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation