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Autor Alexander Gaugele am 21. Mai 2010
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Deutscher Bundestag allgemein

Verschleppung von Petitionsverfahren

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

mit großem Unmut musste ich feststellen, dass sich einige öffentliche Petition auf der Plattform des Deutschen Bundestages nach Jahren noch in der "parlamentarischen Prüfung" befinden.

Viele davon befinden sich schon vier Jahre oder länger in der Prüfung, z.B. die Petition zum Thema "Volksabstimmung" oder "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".

Mir kommt es so vor, als würden besonders die unliebsamen Petitionen von den Regierungsparteien "ausgesessen" werden, bis sich wieder ein neuer Bundestag konstituiert, um ja diese Themen nicht anpacken zu müssen.

Da die Petition eines der wenigen Mittel ist, sich direkt mit einer Bitte an den Bundestag zu wenden, muss ich doch sehr am Demokratieverständnis einiger Abgeordneter zweifeln, die diese jahrelange Verschleppung von Bitten und Beschwerden anscheinend einfach so hinnehmen.

Darum möchte ich Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten:

- Welche sachlichen Gründe liegen vor, dass sich die Beantwortung vieler Petitionen über einen Zeitraum länger als zwei Jahre erstreckt?
Besonders die wichtige Petition zum Thema "Volksabstimmung" (02.01.2006!) wird anscheinden ignoriert.

- Gibt es gesetzliche Richtlinien, in welchem Zeitraum eine Bitte/Beschwerde vom Petitionsausschuss beantwortet seien muss?
Wenn nein, warum nicht?

- Gibt es Planungen zur Aufstockung des Personals im Petitionssausschuss?

- Gibt es Planungen zum Ausbau des Petitionsausschusses auf zwei Ausschüsse (ähnlich BVerfG - Senate)?

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie meinen Fragen beantworten könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Gaugele
Salach, Ba-Wü

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