Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
es geht um die Aufklärung beziehungsweise um die Nicht-Aufklärung des Sachverhaltes, ob sich gegenwärtig ein oder sogar zwei gefälschte Gerichtsprotokolle im internationalen Rechtsverkehr befinden oder nicht.
Mehr als ein Dutzend über alle Zweifel erhabene Sachverständige, darunter die Verantwortliche für die Beschaffung von Gerichtsvordrucken für das Land Sachsen Frau Kraft, der Leiter der Druckerei in Waldheim Herr Bernd, die Justizbeamten am Amtsgericht Riesa Frau Reisky und Frau Bennewitz uvam., teilten mit, dass Formulare mit der Kennung *ZP 90... Waldheim" erst im Jahre 1994 das erste Mal gedruckt und somit verwendet wurden.
Der Detektiv Thomas Sindernmann (Sohn vom Horst S) aus Berlin und die Detektei *Jopp, Goll und Partner* aus Dresden garantieren sogar mit einem Betrag von zusammen über einer halben Million Euro, dass ihre Auskunft: "Der Erstdruck erfolgte 1994" richtig ist.
Wenn diese Auskünfte tatsächlich richtig sein sollte, würde das bedeuten, dass das Verhandlungsprotokoll vom 20.02.1992 Az.: ? C 245/91 Kreisgericht Riesa, welches auf einem derartigen Vordruck ausgefertigt und von dem Richter Herr Weber und der Justizsekretärin Frau Scheidereit signiert wurde, notgedrunden eine Fälschung sein muss.
Und, dass der vormalige Justizminister von Sachsen und Kandidat für das Präsidentenamt von Deutschland -Steffen Heitmann, CDU* das Parlament und somit die Öffentlichkeit mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll getäuscht haben muss.
Meine intensiven Bemühungen, dass die offenkundigen Widersprüche und sehr schwer wiegenden Anschuldigungen von den zuständigen Stellen im Freistaat Sachsen aufgeklärt werden, sind allesamt fehl geschlagen.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich dafür einsetzen wollen, dass aufgeklärt wird, ob sich gegenwärtig tatsächlich gefälschte Gerichtsprotokolle im internationalen Rechtsverkehr
befinden oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
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