Sehr geehrter Herr Bertram,
Irland hat zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 230 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erhoben. Befugt zur Erhebung einer solchen Klage ist jeder Mitgliedstaat.
In einem überfraktionellen Antrag haben im Deutschen Bundestag Abgeordnete der Opposition die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Richtlinie Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzureichen und von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis zu einer Entscheidung abzusehen. Dieser Antrag (16/1622) wurde am 20. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Ein weiterer parlamentarischer Antrag auf Prüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof liegt bislang nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation