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Autor Karl-Willi Weck am 18. Juni 2009
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Aktuelles

Gedenkstunde zum 17.Juni

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

heute habe ich im Fernsehen die Übertragung der Gedenkstunde zum 17.Juni gesehen. Wie es sich gehört, wurde zum Abschluß die Nationalhymne von den Anwesenden mitgesungen.
Die hierbei durch die Streicher vorgegebene Tonart "G-Dur" ist jedoch zum Mitsingen der Nationalhymne denkbar ungeeignet! Wer intoniert schon problemlos z.B. das zweigestrichene "G" auf der Textstelle: "Blüh' . . ."
Bläser (z.B. Musikkorps) wählen eine große Terz tiefer "Es-Dur". Das ist dann auch gesanglich darstellbar.

Es bleibt nämlich ein unschöner Eindruck, eine unwürdige und peinliche Situation, wenn im Deutschen Bundestag zum Abschluß einer wirklich würdigen Veranstaltung "Einigkeit und Recht und Freiheit" in Brummbaß und Fistelstimme daherkommen müssen.

Wollen Sie darüber einmal mit Musikfachleuten reden?

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Willi Weck

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