Sehr geehrter Herr Adrion,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land. Wegen unserer Geschichte und Rechtsordnung, aber auch unseres Verständnisses von einer modernen und international vernetzten Gesellschaft treten wir jeder Form von Intoleranz entgegen. Darüber besteht grundlegender gesellschaftlicher Konsens.
In Deutschland ist kein Platz für die gewaltsame Durchsetzung von Interessen, Meinungen oder religiösen Überzeugungen. Die Bundesregierung nimmt extremistische Bestrebungen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen oder beseitigen wollen, sehr ernst. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um derartigen Tendenzen Einhalt zu gebieten. Wer sich nicht an Gesetze hält bzw. sich weigert, diese anzuerkennen, muss mit Konsequenzen rechnen. Für solche Fälle gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften im Aufenthalts-, Ausweisungs- und Abschieberecht, aber auch im Strafrecht, die die Behörden auch nutzen.
Der Salafismus, auf den Sie Bezug nehmen, gilt weltweit als die am schnellsten wachsende islamistische Bewegung. Wenn Gruppen oder Einzelpersonen aus diesem Spektrum unsere Grundwerte in Frage stellen oder die gesellschaftliche Ordnung beseitigen wollen, schöpft der Rechtsstaat alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, um das zu verhindern. Der Verfassungsschutz beobachtet salafistische Strukturen bundesweit aufmerksam, um angemessen handeln zu können.
Zu den Maßnahmen gehören auch Razzien und Vereinsverbote. So hat der Bundesinnenminister salafistische Vereine wie „DawaFFM“ und Islamistische Audios verboten bzw. aufgelöst, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Im Zusammenhang mit Verboten gab es auch Durchsuchungen und Beschlagnahmungen umfangreicher Informationstechnik wie Mobiltelefone, Computer oder Videotechnik.
Wenn ein Ausländer durch sein Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, kann er ausgewiesen werden. Die Ausweisungs- und Abschiebungsgründe sind in den vergangenen Jahren insbesondere durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Zuwanderungsgesetz erweitert worden.
Es wäre jedoch falsch, Muslime grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen. Islamisten und Salafisten machen nicht den Islam in Deutschland aus. Die Mehrheit der mittlerweile rund vier Millionen Muslime distanziert sich eindeutig von Gewalt, integriert sich gut und erfolgreich – und beachtet die Normen. Davon profitieren letztlich alle.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Migration und Integration http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/In...
Verfassungsschutzbericht http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Verfassungssc...
Vorgehen gegen Islamisten http://www.bmi.bund.de/DE/Nachrichten/Dossiers/Salafismus...
Islamismus und islamistischer Terrorismus http://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islam...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. Mai 2013
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