Sehr geehrter Herr Gellings,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht, zurzeit ist das Gesundheitswesen über Beiträge und Steuern gut finanziert. Die Kassen haben das Jahr 2008 mit einem Plus von 1,43 Milliarden Euro abgeschlossen. Sie sind damit vollständig entschuldet und mit einem soliden Finanzpolster in den Fonds gestartet. Im ersten Quartal dieses Jahres haben die Kassen wiederum rund 1,1 Milliarden Euro Überschuss erzielt.
Gleichzeitig ist zu bedenken: Kein Mensch weiß heute genau, wie sich die Einnahmen des Gesundheitsfonds entwickeln werden. Das hängt sehr stark von der Konjunkturentwicklung ab. Wenn nächstes Jahr tatsächlich - Prognosen gehen davon aus – 450.000 Menschen mehr Arbeitslosengeld II bekommen würden, hätten die Krankenkassen viel weniger Geld. Auch für das gesamte Jahr 2009 rechnet der Schätzerkreis im Gesundheitswesen mit weniger Beiträgen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro.
Klar ist, eine gute Gesundheitsversorgung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die medizinische Betreuung in einer Gesellschaft mit immer mehr älteren Menschen sowie der medizinische Fortschritt kosten viel Geld.
Die Gesundheitsreform vom 1. Juli 2007 sorgt aber dafür, dass die medizinisch notwendige Versorgung auf hohen Niveau auch in Zukunft für alle bezahlbar bleibt, unabhängig von Alter und Einkommen. Die Reform verbindet eine bessere medizinische Versorgung mit mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung. Das bringt größere Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitswesen.
Die Eigenbelastung bleibt so für alle Versicherten in einem vertretbaren Rahmen. Kein Versicherter muss in einem Kalenderjahr mehr als zwei Prozent seiner Bruttoeinnahmen als Zuzahlung leisten. Für Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind, gilt grundsätzlich eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Belastungsgrenzen gelten für den gesamten Familienhaushalt.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für viele Vorsorgeuntersuchungen sind keine Zuzahlungen zu leisten. Das gilt insbesondere für viele Arzneimittel. Denn immer mehr Arzneimittel sind unter bestimmten Voraussetzungen ganz von einer Zuzahlung befreit.
Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform gibt es viele weitere Möglichkeiten für Versicherte, ihre Beiträge bzw. ihren Eigenanteil zu reduzieren. So können gesetzlich Versicherte - anders als früher – nach ihren persönlichen Präferenzen wählen: die günstigsten Tarife der Krankenkassen, die beste Versorgung und verschiedene Behandlungsmethoden. Dafür bieten die Kassen Wahltarife an. Eine Kasse kann für die Teilnahme daran entweder eine Prämie oder eine Ermäßigung der sonst üblichen Zuzahlung einräumen. Neu ist auch, dass gesundheitsbewusstes Verhalten stärker belohnt wird. Zum Beispiel über weniger Zuzahlungen oder Boni der Kassen. Bitte informieren Sie sich darüber im einzelnen bei Ihrer Krankenkasse.
Steuerzahler können außerdem ab dem kommenden Jahr mit Entlastungen in Milliardenhöhe rechnen. Der Bundesrat stimmte am 10. Juli dem Bürgerentlastungsgesetz zu, wonach ab dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Damit werden die Bürger um jährlich 10,6 Milliarden Euro entlastet.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bmg.bund.de/cln_160/nn_1168294/SharedDocs/Pres...
oder
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168252/SharedDocs/Stan...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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