Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Bernhard Band am 05. Oktober 2007
15357 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Altforderungsregelungsgesetz

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

könnten Sie bitte in Ihrem Hause prüfen lassen, ob das Interesse der Bundesrepublik an einer weiteren Durchsetzung des AFRG so groß ist, dass die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates hintan stehen kann?

Bereits bei der Verabschiedung des AFRG durch die damalige Mehrheit im Bundestag gab es warnende Hinweise aus Ihrer Fraktion, die in diesem Gesetz ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte gesehen haben. Wie es sich herausstellt, hatten diese Stimmen Recht.

Als Betroffener stört mich insbesondere Folgendes:
- auf der Basis von (im Übrigen gelöschten) Grundbucheinträgen werden Forderungen in Geld erhoben. Dies ist nach mindestens heutigem Verständnis seltsam, da im Grundbuch keine laufende Forderungsverwaltung geführt wird. In unserem Fall kommt hinzu, dass die Hypothek auf die Vorbesitzer eingetragen war. Es liegt kein Beleg vor, dass meine Familie beim Erwerb des Grundstücks diese Hypothek mit übernommen hätte.
- bei den erhobenen Forderungen handelt es sich um Hypotheken aus den 20er und 30er Jahren, deren Verjährung durch das AFRG rückwirkend gezielt aufgehoben worden ist, was an sich schon ein fragwürdiger Vorgang ist.
- bei der Umrechnung von Reichsmark in DM wird zunächst 1:1 in Mark der DDR und dann 1:2 in DM umgerechnet. Dies, obwohl die Reichsmark im Westen 1:10 in DM umgerechnet worden war. Wenn Sie das mathematisch verfolgen erhalten Sie 1=5.
- eine Anrechnung der Nutzung des Grundeigentums und der Erträge daraus (durch die DDR) erfolgt grundsätzlich nicht.
- bei der Rückübertragung und auch noch im Jahr 2002 enthielt das Grundbuch keine Eintragung von Hypotheken oder anderen Lasten. Somit mussten wir von einem lastenfreien Grundstück ausgehen.

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
MfG
Bernhard Band