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Abstimmungszeit beendet
Autor Sina Sina am 12. Oktober 2007
22257 Leser · 9 Kommentare

Familienpolitik

alleinerziehend, berufstätig und arm, Lst für Alleinerziehende/Alleinverdiener

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum wird Unterhaltsvorschuß nur für höchstens 6 J. sowie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr eines Kindes gezahlt? Warum können alleinerziehende, berufstätige Elternteile nicht grundsätzlich einen Kinderzuschlag zum Kindergeld erhalten, da sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit sowie Mutter/Vater und Hausfrau doppelt belastet sind?

Hintergrundinformationen: Ich bin Mutter von 3 Kindern, berufstätig 7 Tage in der Woche. 1 Hauptberuf und einen 400 € Job am Wochenende. Seit 16 Jahren zahlt der Kindesvater keinen Cent Kindesunterhalt! Ich habe für meine Kinder und mich 100 € mtl. mehr im Monat als ein ALG II Empfänger (auf dem Papier). Dadurch das ich keine ALG II Empfängerin mehr bin, muss ich GEZ Gebühren, höhere Arztgebühren, etc. bezahlen. Ich war jetzt beim Zahnarzt und brauche Zahnersatz. Ich bekomme nur einen ganz geringen Zuschuss und weiß nicht wie ich den Rest aufbringen soll. Ein ALG II Empfänger würde den doppelten Zuschuss bekommen. Da ich durch meine Nebenbeschäftigung weniger Geld zur Verfügung habe als zu aufstockenden ALG II Bezug-Zeiten überlege ich ernsthaft meine Nebenbeschäftigung wieder aufzugeben. Arbeit muss sich lohnen und man sollte davon leben können. Wir leben jetzt unter dem Existenzminimum trotz Arbeit. Lohnsteuer muss ich natürlich von meinem Verdienst auch abführen, warum werden alleinerziehende, berufstätige Elternteile nicht von der Steuer befreit, wenn sie Geringverdiener sind? Wenn ich keine Nebenbeschäftigung mehr habe, würde ich 179 € mtl. Lohnsteuer abführen um 175 € aufstockend ALG II zu erhalten. Da stimmt doch was nicht oder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

"Sina"

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Simone B.
    am 16. Oktober 2007
    1.

    Hallo Sina,

    ich kann Ihrer Meinung, dass hier etwas nicht simmen kann, nur eindeutig zustimmen!!
    Befinde mich in ähnlicher Situation wie Sie, auch alleinerziehend allerdings mit "nur" 1 Kind ( werd mich auch schwer hüten weitere Kinder in diesen Staat zu gebären!).
    Auch ich bin ein sogenannter "Geringverdiener" da ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt bin. Trotz einer geringen Lohnerhöhung seit Beginn dieses Jahres hab ich unterm Strich keinen Cent mehr in der Tasche. War zuvor auch Hartz4 "Aufstockerin". Nur seitdem dies aufgrund der Lohnerhöhung wegfiel, darf ich dafür jetzt GEZ Gebühr bezahlen,obwohl ich im Endeffekt nicht mehr Geld zur Verfügung habe als mit Hartz4.
    Ich frage mich ernsthaft wie es sein kann dass es in unserem Staat solche sozialen Ungerechtigkeiten geben kann ?? Das stinkt doch zum Himmel und man kann nichts dagegen unternehmen ! :-((

  2. Autor Titus Titus
    am 22. Oktober 2007
    2.

    Das geht sehr vielen Alleinerziehenden so. Deshalb muss der Staat mehr für diese Familien tun!

  3. Autor Waltraud Tüllmann
    am 25. Oktober 2007
    3.

    Deswegen hat nur keiner das Recht sich Andere zu vergreifen, von wegen de hätten mehr. Bin auch eine alleinerziehende Mutter mit zwar schon erwachsenen Kindern und kenne sämtliche Probleme. Arbeit zu finden, wenn man raus ist, ist schwerer. Warum beantragt ihr nicht die Freistellung der GEZ nicht. Könnt doch euren geringen Verdienst beweisen und dazu gibt es eben die Geburtsurkunden der Kinder. Ab zum Bürgerbüro. Ein Recht in Widpruch zu gehen hat auch jeder..

  4. Autor Sina Sina
    Kommentar zu Kommentar 3 am 25. Oktober 2007
    4.

    Naja Waltraud, wo vergreift man sich hier denn an Andere? Das ist die Realität und es kann doch nicht sein, dass Menschen die arbeiten gehen weniger im Geldbeutel haben als wenn sie nicht arbeiten gehen. Davon mal abgesehen, erkundige Dich lieber mal vorher, bevor Du hier Ratschläge gibst, die völlig falsch sind. Denn ein Geringverdiener ohne aufstockend ALG II ist von der GEZ Befreiung lt. Gesetz ausgeschlossen. Ausserdem geht es in meinem Beitrag um etwas ganz anderes als hier irgend Jemanden anzugreifen. Es geht hier um die Entlastung von Alleinerziehende, berufstätige Elternteile und um nichts anderes. Du darfst nicht vergessen, dass alle Menschen die arbeiten, dieses Sozialsystem mit tragen. Und würden wir alle zum Bürgerhaus rennen anstatt zu arbeiten, würde es wohl bald kein Sozialsystem mehr geben oder? In diesem Sinne "Sina"

  5. Autor Stephan R.
    am 25. Oktober 2007
    5.

    Ich gehe arbeiten, meine Frau bezieht Alg 2 + Zuschuß nach dem bezug von Alg1 und auf Grund dieses Zuschußes dürfen wir auch die GEZ und den Kindergartenbeitrag bezahlen, darum haben wir unser größeres Kind auch nicht im Schulhort, wären auch sonst nochmal 54€ monatlich. Uns somit ist meine Frau nicht flexibel einsetzbar, aber sie geht einem Minijob nach (3h täglich).

  6. Autor Waltraud Tüllmann
    am 26. Oktober 2007
    6.

    Jo Sina, aber eine Arbeitslose Mutter kann nichts dafür wenn sie Arbeitslos ist und keine Arbeit findet. ich gehörte auch schon zu den Geringverdienern. Arbeitsplatz nur gehabt für ein viertel oder ein halbes Jahr . Man kann in Vorfeld nichts ablehnen sondern man sollte sich drum kümmern, denn wenn du in der Tat so wenig verdienst das du nur mit einen Nebenjob über das Hartz 4 Gesetz kommst solltest du handeln, es ist dein gutes Recht. Gerade weil es vielen alleinerziehenden Mütter so geht sollten wir zusammenhalten, denn wir sitzen alle in selben Boot. Ich höre aber bei dir raus die anderen sind zu Bequem mehr zu arbeiten. Reicht der 7 oder 8 Stundentag nicht auf Arbeit und die Kinder die man zu versorgen hat nicht aus? Wo nimmst du dir deine Freizeit mit den Kindern her die brauchen auch die Mutter? Ganz alleine ist der 7 Stundentag schon kaum zu bewältigen, denn die Kinder haben auch das recht auf die Mutter. Besteht deine Freizeit nur dadrin die Kinder abends im Bett zu bringen, denn teilweise müssen sie doch auch schon alleine aufstehen, wenn man um 7:00 Uhr auf Arbeit sein muss. Brauch man sich keine Kinder anschaffen, denn die kommen da auch zu kurz.

  7. Autor Sina Sina
    Kommentar zu Kommentar 6 am 26. Oktober 2007
    7.

    Naja Waltraud.. ich belasse es mal bei meinem Beitrag und kommentiere es jetzt auch net mehr. Ich habe eine etwas andere Einstellung sowie Sichtweise zum Leben als Du. Achja ich habe genug Zeit für meine Kidis.. da mach Dir mal keinen Kopf.. denn ich habe nur eine 30 Std./Wo. und am Wochenende arbeite ich zu einer Uhrzeit wo meine Kidis noch schlafen, wenn ich heim komme, dass nur mal am Rande ;o)..
    In diesem Sinne "Sina"

  8. Autor Sina Sina
    Kommentar zu Kommentar 6 am 27. Oktober 2007
    8.

    Jetzt möchte ich hierzu doch nochmal was schreiben. Waltraud, ich stelle hier doch keinen an den "Pranger"! Nochmal ich kenne es zu Genüge von aufstockend ALG II abhängig zu sein. Ich weiß auch, dass viele Menschen unverschuldet arbeitslos sind, krank sind etc und das es Jeden treffen kann. Nur ist es bei uns z.B. so, dass ich aufgrund des seit über 16 J. fehlendem Kindesunterhalt ohne Nebenjob nie die Möglichkeit hätte ohne staatliche Hilfe klar zu kommen. Und es ist Fakt, dass der Kindesvater seit Geburt unserer Kinder NUR auf Kosten des Staates lebt, ab und an mal einem 1 € Job nachgeht und es ihm wohnlich sowie auch finanziell besser geht als uns. Und das geht vielen alleinerziehenden Elternteile so. Und ich kenne auch wirklich viele ALG II Empfänger, die Arbeitsangeboten ausweichen, weil sie dafür mehr arbeiten müssten und z.T. sogar weniger Geld haben als ohne Beschäftigung. Das Problem sind eher die geringen Löhne. Und die Menschen, die arbeiten gehen und eine Familie davon versorgen müssen, dürfen nicht vergessen werden! Ich wollte in meinem Beitrag nur deutlich machen, dass ich durch meinen Nebenjob zwar über dem ALG II Satz liege aber weniger im Geldbeutel habe als zu aufstockenden ALG II Zeiten. Und das kann nicht richtig sein Waltraud. Die Menschen die arbeiten, müssen auch entlastet werden. Das hat nichts damit zu tun, dass ich hier ALG II Empfängern etwas neide. Ich war lange genug selber eine!

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