Sehr geehrter Herr Rödiger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II, wurde eine einheitliche staatliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen, die hilfebedürftig sind, weil sie keine Arbeit haben oder weil das Arbeitseinkommen nicht ausreicht.
Die Bewilligung von Arbeitslosengeld II hängt von der individuellen Bedürftigkeit ab. Das bedeutet jedoch auch: Eigenes Einkommen und Vermögen müssen zuerst und vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Der Gesetzgeber hat aber bei vorhandenem Vermögen Freibeträge eingeräumt – besonders wenn es zur Altersvorsorge dienen soll. So steht jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner jeweils ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr zu, also zwischen 3.100 und maximal 9.750 Euro pro Person. Einen zusätzlichen Freibetrag bis zu 16.250 Euro gibt es für die private Altersvorsorge. Das ist allerdings an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Einen ganz besonderen Schutz genießt die staatlich geförderte „Riester-Rente“.
Nähere Informationen zu den geltenden Bestimmungen finden Sie in der kostenlosen Publikation „Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten“ des Bundesarbeitsministeriums. Man kann sie bestellen oder als pdf-Datei heruntergeladen:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/10362/grundsicheru...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 16. Oktober 2007
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am 19. Oktober 2007
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am 21. Oktober 2007
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