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Beantwortet
Autor Lutz Rödiger am 15. Oktober 2007
16985 Leser · 4 Kommentare

Soziales

Warum kassiert die ARGE alle meine Zinsen?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Jeder Empfänger von ALG II darf auf Grund seines Lebensalters ein bestimmtes "Vermögen" haben, das z.B. der Altersvorsorge dient und deshalb vor dem "Zugriff" der Arge geschützt ist.
Warum darf ich nicht wie jeder "normale" Sparer in der Genuß der anfallenden Zinsen kommen? Warum wird mir jeder Euro Zinseinnahme als Einkommen angerechnet und deshalb bei der Berechnung der Leistung wieder weggenommen?

Der Sinn des Sparens wird bei Hartz-IV-Empfängern zum Paradoxum und vollkommen ins Gegenteil verdreht. Warum dürfen selbst spärliche Zinseinnahmen nicht dazu verwendet werden, daß man das zulässige Gesamtvermögen auch unter den Bedingungen von ALG II in bescheidenem Maße "anhebt"? Warum habe ich diesen "Freibetrag" auf Grund meines Lebensalters, wenn ich gar nicht in der Lage bin, diesen auszuschöpfen? Was soll diese empörende Ungerechtigkeit oder gilt in Deutschland neuerdings die Devise "einmal arm - immer arm"?
Jeder ist froh, wenn man im Alter einen "Notgroschen" hat, aber die ALG II-Bezieher werden von Gesetzes wegen systematisch verarmt.
Ich weiß, daß ich nicht mehr reich werden kann, aber ich fordere, daß dieser Raffgier der Arge Einhalt geboten wird. Was ich an Zinsen aus meinem zulässigen Vorsorgevermögen bekomme, muß diesem "Vermögen" auch wieder zufließen und darf nicht als "Einkommen" angerechnet werden.
Soll ich mir mein mühsam erspartes Geld unter die Matratze legen? Das bringt mir zwar auch keine Zinsen, aber ich habe wenigstens die Genugtuung, daß sich die Arge nicht an meinem Geld bereichert.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf Veränderung

Lutz Rödiger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. November 2007
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Rödiger,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II, wurde eine einheitliche staatliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen, die hilfebedürftig sind, weil sie keine Arbeit haben oder weil das Arbeitseinkommen nicht ausreicht.

Die Bewilligung von Arbeitslosengeld II hängt von der individuellen Bedürftigkeit ab. Das bedeutet jedoch auch: Eigenes Einkommen und Vermögen müssen zuerst und vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

Der Gesetzgeber hat aber bei vorhandenem Vermögen Freibeträge eingeräumt – besonders wenn es zur Altersvorsorge dienen soll. So steht jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner jeweils ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr zu, also zwischen 3.100 und maximal 9.750 Euro pro Person. Einen zusätzlichen Freibetrag bis zu 16.250 Euro gibt es für die private Altersvorsorge. Das ist allerdings an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Einen ganz besonderen Schutz genießt die staatlich geförderte „Riester-Rente“.

Nähere Informationen zu den geltenden Bestimmungen finden Sie in der kostenlosen Publikation „Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten“ des Bundesarbeitsministeriums. Man kann sie bestellen oder als pdf-Datei heruntergeladen:

http://www.bmas.de/coremedia/generator/10362/grundsicheru...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Simone B.
    am 16. Oktober 2007
    1.

    Hallo Herr Rödiger,

    ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen. Es ist paradox in diesem Staat.... es gibt Menschen die haben einige "Leichen im Keller" und kommen dennoch ungeschoren davon z.B. werden sie freigesprochen vom Gericht durch Zahlung von ca. 2 "Milliönchen" Strafe, dass widerum für diese Herrschaften Peanuts sind bei einem Jahresgehlt von ca. 11 Millionen ( nein ich nenne an dieser Stelle jetzt lieber keinen Namen!). Aber ein Hartz4 Empfänger kommt in eine Schublade rein und wird auch so pauschal behandelt, aus der es fast unmöglich erscheint wieder aus eigener Kraft herauszukommen. Ich z.B. musste von der Arge aus Zinsen vom Sparbuch meiner Tochter ( Guthaben von 150 Euro seit 3 Monaten) eintragen lassen, deren Betrag gerade mal 25 Cent betrug!! Da kann man schon fast lachen über solche Gesetze.
    Hätte ich mich geweigert, wäre mein Antrag auf ergänzende Hartz4 Hilfe nicht bearbeitet worden !! Ich kann Ihnen also auch nur raten, wenn sie etwas Geld beiseite legen können oder haben, dann machen sie es wie zu Oma's Zeiten ... unter die Matratze legen oder an irgend einem anderen sicheren Ort verstecken.
    Der Staat will es wohl nicht anders ;o)

    Ich verbleibe mit besten Grüßen
    Simone B.

  2. Autor Alexander Heuer
    am 19. Oktober 2007
    2.

    jub, reif für bürokratie abbau, dann müssen die zinsen usw. auch nicht mehr bearbeitet werden -> also weniger verwaltung usw.
    aber wenn man wirklich keine zinsen bekommt, dann ist es wieso egal, dann alles unter die matratze, damit der staat hier nicht abzoggt, vollkommen verständlich..

  3. Autor Michael R.
    am 21. Oktober 2007
    3.

    Das ist doch normal in Deutschland, das man jemanden noch tritt, wenn er schon am Boden ist. Man möchte damit nur sicher sein, das man nicht alleine wieder hochkommt.
    Und wenn jemand alberne 2 Millionen Euro zahlt, weil er dazu verurteilt wurde liegt es nur daran, das derjenige in der Wirtschaft etwas zu sagen hat oder wenigstens jemanden kennt der entsprechende Macht hat.

    Alle sind gleich. Einige sind Gleicher!

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