Sehr geehrter Herr von Mendel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Inwieweit den Sicherheitsbehörden künftig die verdeckte Durchsuchung von Computern möglich sein soll, wird derzeit noch in der Bundesregierung geprüft. Die beteiligten Ministerien sind sich allerdings einig, dass eine derartige Durchsuchung nur durch richterlichen Beschluss und unter eng begrenzten Voraussetzungen angeordnet werden darf. Betroffene müssen nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens von der Durchsuchung unterrichtet werden.
Aufgrund dieser Voraussetzungen und des hohen technischen Aufwands käme es nach Ansicht der Sicherheitsbehörden nur zu etwa zehn solcher Durchsuchungen pro Jahr – im gesamten Bundesgebiet.
Glücklicherweise ist in Deutschland noch kein international geplanter Terroranschlag verübt worden. Dass jedoch Wachsamkeit nötig ist, zeigt die Verhaftung von drei Terrorverdächtigen Anfang September. Nur durch aufmerksame Sicherheitsbehörden und umfassende Aufklärung lassen sich Terroranschläge verhindern. Hierzu gehört auch die Überwachung moderner Kommunikationsmittel.
Nähere Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung im Bereich Innere Sicherheit finden Sie unter www.bmi.bund.de
Die elektronische Gesundheitskarte wird viele Vorteile haben. Beispielsweise ermöglicht sie eine gezieltere und bessere medizinische Behandlung. Verpflichtend werden zunächst nur die Daten erfasst, die auch auf der jetzigen Versicherungskarte gespeichert sind: Name, Geburtsdatum; Krankenkasse und Versicherungsstatus des Karteninhabers. Die Daten zur Gesundheit sollen auch künftig nur mit Einwilligung des Patienten elektronisch gespeichert werden.
Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt. Herstellung und Einführung der Karte erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten. Im Gegensatz zur alten Krankenversichertenkarte werden die persönlichen Daten zudem gezielt verschlüsselt. Der Zugang ist nur mittels einer persönlichen Geheimnummer (PIN) möglich.
Nähere Informationen hierzu, insbesondere zu den Datenschutzregelungen für die Gesundheitskarte, finden Sie unter www.die-gesundheitskarte.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. Oktober 2007
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am 30. Oktober 2007
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am 30. Oktober 2007
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am 30. Oktober 2007
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am 03. November 2007
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