Sehr geehrte Frau Förster,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir haben Verständnis für Ihre Enttäuschung, nicht rechtzeitig von der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung erfahren zu haben.
Eine „mangelnde Bekanntmachung“ gesetzlicher Regelungen im Sozialbereich können Sie uns jedoch nicht vorwerfen. Alle gesetzlichen Änderungen werden im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Rechte und Pflichten – oder besser: Möglichkeiten und Tipps – werden darüber hinaus in Informationsschriften und im Internetangebot der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) bekannt gemacht und erklärt. Und vor allem haben die Medien ausführlich darüber berichtet.
Gerade für Selbständige ist es wichtig, sich nicht nur in Wirtschaftsfragen, sondern auch bei Fragen der sozialen Absicherung zu informieren und beraten zu lassen. Darauf weisen wir immer wieder hin. Für fachkundige Auskünfte stehen die Arbeitsagentur sowie Kammern und Verbände bereit.
Da die freiwillige Weiterversicherung für zuvor Arbeitsuchende vorgesehen ist, gibt die Arbeitsagentur den Betroffenen die einschlägigen Informationen hierzu. Seit Januar 2006 gibt die Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema auch ein Faltblatt heraus, das über die geänderte Regelung informiert.
Auch im Internetauftritt der Bundesagentur finden Sie Informationen zur freiwilligen Weiterversicherung. Einschlägige Internetportale, wie zum Beispiel www.existenzgruender.de informieren ebenso wie viele Kammern über die freiwillige Weiterversicherung und auch sonstige einschlägige Regelungen.
Wohl wissend, dass diese Antwort in Ihrer jetzigen Situation unbefriedigend ist, wünschen wir Ihnen, dass sich Ihre Geschäftsaufgabe abwenden lässt und Sie wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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