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Gesundheit
Einheitlicher Nichtraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Viele Länder in der Europäischen Union haben schon einen einheitlichen Nichtraucherschutz. Rauchverbote sollen aus meiner Sicht zum Schutz der Nichtraucher, aber vor allen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen einheitlich geregelt werden. In Deutschland sind aber zur Zeit nur einheitliche Rauchverbote für Behörden, Gerichte, alle öffentlichen Verkehrsmittel, Flughäfen und Bahnhöfe gesetzlich vorgeschrieben.
Rauchverbote sind generell nach Auffassung der meisten Experten in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Gastronomie und auf allen Arbeitsplätzen erforderlich.
Ich betrachte die derzeitige Regelung, dass auf freiwilliger Basis 90% der Gaststätten 50% ihrer Plätze für Nichtraucher reservieren für ungenügend. Nichtraucher können nur in abgetrennten Räumen ausreichend vor dem schädlichen Einfluss des Passivrauchen geschützt werden. Jährlich sterben rund 3000 Deutsche an den Folgen des Passivrauchens.
Da dieses Problem alle Bundesbürger betrifft, sollte dies nicht Ländersache sein, sondern auf Bundesebene geregelt werden. Bis jetzt haben nur Baden-Württemberg, Bremen, Meckerburg-Vorpommern und Niedersachsen Rauchverbotsregelungen getroffen. Alle anderen Bundesländer folgen erst 2008. Da jedes Bundesland dann seine eigenen Regelungen besitzt, ist doch die Verwirrung im Land perfekt.
Sollte nicht zum einfacheren Verständnis ein solches Verbot einheitlich geregelt werden? Dies würde eine gleiche Lebensqualität für alle Bundesbürger bedeuten und Reisende müssten sich nicht in jedem Bundesland sich erst über ihre Rechte informieren.
Ich vertrete auch die Meinung, dass einheitliche Verbote auch einige Menschen bewegen würde das Rauchen aufzugeben oder erst gar nicht damit anzufangen.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hartmann aus Radebeul
Kommentare (1)Schließen
am 01. November 2007
1.
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