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Abstimmungszeit beendet
Autor Monika Offer am 02. November 2007
20291 Leser · 4 Kommentare

Soziales

Modernisierung - Mietspiegel - ALG2- Umwelt

Sehr geerte Frau Bundeskanzlerin !

Ich möchte einiges was mir auf dem Herzen liegt an Sie weiter geben

Ich Wohne seit 6,5 Jahren in Schleswig - Holstein , Kreis - Pinneberg - Wedel
Und beziehe ALG 2 - Harz4
Anfang Mai 07 hat man in diesem Haus mit den Modernisierungs arbeiten angefangen wo ich seit 3 Jahren drin Wohne-. wärmedemmung, neue Isolierung,Fenster und Heizungsanlage...Nun, Durch einer Modernisierung wird auch die Miete teuerer, nun sagte man mir das die wohnung nicht mehr angemessen wäre - sie wäre 46 € zu teuer für eine allein stehende... die richtlineie für alleinstehende beträgt laut der ALG2 von 2005 - 367€ mit erhaltenden nebenkosten ohne heizung... Die verfassung ist sehr veraltet, alles ist teuerer geworden mehrwertsteuer, gas usw..Mieten sind angestiegen in den jahren nicht mehr mit 2005 zu vergleichen. Nun soll ich mich nach einer günstigeren Wohnung Umschauen im kreis Pinneberg also auch aus Wedel weg ziehen wo meine kinder und Enkelkinder wohnen,,, aber das Porblem was wir haben ist man bekommt in der richtline nichts mehr an wohnungen... was die kosten angemessen ist...Warum gibt es keinen Gültigen Mietspiegel ind Schleswig - Holstein ? in Berlin gibt es so was ... Die Angemessene Miethöhe die 2005 gemacht worden ist .. ist nicht mehr da ... wenn 45 qm bis 50 qm.. liegen die kosten mit neben kosten auf die summe von 2 Personen.. das bekomm ich als allein stehende nicht... warum dürfen harz4 - ALG 2 nicht schön und warm wohnen... neue fenster sind sparsam wegen heizen.. es zieht nicht mehr ... der alte heizungsbeuler ist weg... der hat so viel gas und strom geschlugt das man drauf zahlen konnte... zu alt alles ... ich bitte Sie darüber nach zu denken .. das ein neuer Mietspiegel sowie angemessene Mieten überpfrüft werden...
denn ich schreib nicht für mich alleine hier ... denn durch die neue sanierung / modernieseirung die jetzt in einigen Bundesländer stattfinden werden .. werden auch viele harz4 betroffen sein .. genau wie ich... möchte nicht in die obdachlosigkeit geraten erlich gesagt hab ich auch angst davor.
Man soll die Umwelt, schonen wir alle sollen was dafür tun also nicht nur die arbeitende bevölkerung auch harz4 leute ich arbeite auch aber leider nur auch 400 € aber auch wenns nicht viel ist denoch denk ich das wir auch das recht haben für die umwelt was zu tun. Wir die harz4 Menschen, sind auch so schon sehr ausgegrenzt muss es auch jetzt bei modernisierungs wohnungen sein,,, altbau zu wohnen wo es zieht und man doppelt heizen muss oder sonstiges .. spart man nicht man zahlt drauf...
Nun gut, ich bedanke mich das Sie das so gelesen haben... und es Vielleicht verstehen können.... auch harz4 Menschen sind Bundesbürger .

Wünsche Ihnen noch viel Erfolg und gesundheit in Ihrer Amszeit

Lieben gruss eine von Vielen
Danke , Danke , danke

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Sabine Schwenk
    am 02. November 2007
    1.

    Hallo Monika Offer,

    es gibt in der Tat keinen günstigen Wohnraum mehr. Habe das Gefühl, die ARGEN, Job-Center und GfA nutzen dies aus. Ich kann Ihnen empfehlen, wenn möglich täglich die Zeitungen zu durchforsten, Inserate auszuschneiden und diese an das Job-Center zu geben. Sie können aber auch hier Hilfe bekommen.

    Notruftelefon

    bundesweite Notrufnummer:

    Telefonnummer bei Zwangsmaßnahmen und dessen Verhinderung bundesweit
    und Raum Köln-Bonn:

    Erwerbslosen Forum Deutschland: 0228/ 2495594
    Herzliche Grüße
    S. Schwenk

  2. Autor Gert Flegelskamp
    am 03. November 2007
    2.

    Hallo Frau Offer,

    im Urteil des BSG B 7 AS 18/06 R heißt es:

    Schließlich wird zu überprüfen sein, ob nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort D die Kläger tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (vgl hierzu Berlit, aaO, RdNr 31; zur sog Unterkunftsalternative vgl auch BVerwGE 97, 110, 115 ff; BVerwGE 101, 194, 198 ff). Besteht eine solche konkrete Unterkunftsalternative nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen (BVerwG, aaO).

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    Die Grundsicherungsträger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II mithin nicht umhin kommen, jeweils die konkreten örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen. Liegen keine entsprechenden Mietspiegel bzw Mietdatenbanken (§§ 558c ff Bürgerliches Gesetzbuch) vor, so wird der Grundsicherungsträger zu erwägen haben, für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene - grundsicherungsrelevante - Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen. Nur soweit Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiter führen, kann ein Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG oder auf die zulässigen Mietgrenzen der in Ergänzung zum Wohnraumförderungsgesetz erlassenen landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen in Betracht kommen. Bei einem Rückgriff auf Tabellen bzw Fördervorschriften wird zu erwägen sein, ob zu Gunsten des Leistungsempfängers ein mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichender Zuschlag (etwa von 10 % zu den Tabellenwerten, vgl Berlit, aaO, RdNr 36) in Betracht kommt.

    Diesem Wortlaut entnaheme ich, dass bei Fehlen eines Mietspiegels die ARGE die Verpflichtung hat, die Angemessenheit der Wohnkosten nicht nach dem pauschalen Satz von § 8 Wohngeldgesetz zu bestimmen, sondern selbst zu ermitteln, wie hoch die Wohnkosten vor Ort real sind, die als angemessen betrachtet werden dürfen.

    MfG Gert Flegelskamp

  3. Autor Monika Offer
    am 14. November 2007
    3.

    Hallo, möchte etwas abändern ,an meinem Beitrag- es gibt sicherlich noch die ein oder andere günstige Wohnung, aber einige davon sind Privat - Eigentümer die keine Harz4 Menschen nehmen wollen. sogar einige Wohnungsgesellschaften - Ich selber habe bei einem Eigentümer angefragt: er sagte mir auch direkt warum er keine mehr haben möchte, a: Die meisten Harz4 betroffene haben nicht das Geld um zu Renovieren oder bei Schäden an und in der Wohnung aufzukommen da nicht alle aber die meisten keine Versicherung haben. nun gut suchen muss man denn noch.
    Die ARGEn wissen schon um die Lage Bescheid, aber fühlen sich nicht dafür zu ständig- warum auch Sie halten sich an die gesetze die gemacht wurden und damit ist das Thema für die Mitarbeiter der Job- Center erledigt. jeder der in dieser Situation kommt, hat 6 Montate zeit - sich um eine billigere und angemessene Wohnung zu bemühen. 10 Wohnung pro Monat.. die man nachweisen muss, aber wie sagt man so schön: man darf die hoffnung halt nicht auf geben das sich auch in dieser Sache mal was ändert.
    MFG M. Offer

  4. Autor Hermann Groß
    am 30. November 2007
    4.

    Sehr geehrte Frau Offer,

    wenn ich es richtig verstanden habe, so werden bei Gewährung von ALG2 lediglich die Kaltmiete, jedoch nicht die Heizkosten berücksichtigt.

    Eine ergetische Modernisierung ist sinnvoll, schont die Umwelt durch einen geringeren Bedarf an Brennstoff (weniger CO2-weniger Umweltbelastung). Die Kosten für eine solche Modernisierung werden vom Vermieter auf die Kaltmiete umgelegt. Durch eine Modernisierung sollen die Kosten für Raumheizung und Trinkwarmwassererwärmung erheblich gesenkt werden.

    Die voraussichtliche Einsparung bei den Heizkosten (nach Modernisierung) wird Ihr Vermieter doch sicherlich rechnerisch darstellen können. Erst ein Vergleich der Gesamtkosten, einschließlich Heizkosten kann zeigen, ob eine andere Wohnung günstiger sein kann.

    Nutzen Sie dieses Wissen bei den Gesprächen mit den Behörden und zeigen Ihre finanzielle Gesamtsituation auf. Was nützt es, wenn Ihnen nach einem Umzug weniger Geld zum Leben übrig bleibt als vorher ?

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.

    Sonnige Grüße aus Nürnberg
    Hermann Groß

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