Sehr geehrter Herr Baleanu,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Fakt ist: Frauen sind durch häusliche Gewalt mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte wie Körperverletzungen mit Waffen, Wohnungseinbrüche oder Raub.
Daher ist es das Ziel der Bundesregierung, Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen. Dazu gehört der "Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", der im September 2007 verabschiedet wurde. Ein Schwerpunkt dieses Plans besteht darin, Maßnahmen des Kinder-, Jugend- und des Frauenschutzes - beispielsweise im Bundesprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" - effektiv miteinander zu verbinden.
Wenn Kinderschicksale Schlagzeilen machen, handelt es sich häufig um Kinder, die in Risikofamilien geboren werden. Dort sind Armut, Gewalt oder Drogen oft Alltag. Die Gesellschaft hat eine gemeinsame Verantwortung für Kinder, die auf dieser Schattenseite des Lebens geboren werden. Dass Kinder in diesem Land an Misshandlungen leiden, Gewalt ausgesetzt sind, vernachlässigt werden, dagegen müssen wir gemeinsam kämpfen. Daher wurde das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" als ein zentraler Schwerpunkt im Bundesprogramm eingerichtet. Das Zentrum bündelt als überregionale Stelle Wissen und Erfahrungen und unterstützt eine stärkere Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen mit der Jugendhilfe. Damit wird der Zugang zu Risikofamilien verbessert.
Ihr Vorwurf, Statistiken seien „gefälscht", ist unhaltbar. Gewalt gegen Frauen zu banalisieren, verharmlost die Tatsache, dass jede fünfte Frau in Deutschland in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt mit Verletzungsfolgen erlebt hat. Es besteht hoher gesellschaftlicher Handlungsbedarf, um Gewalt gegen Frauen, Kinder und auch gegen Männer präventiv abzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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