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Abstimmungszeit beendet
Autor J. Freichtner am 02. November 2007
16769 Leser · 9 Kommentare

Soziales

Todesstrafe

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich habe mal eine Frage, die hier, wie mir scheint, noch keiner angesprochen hat.
Wenn Sie doch jemand angesprochen hat, dann eine Entschuldigung an dieser Stelle.
Nun zu meiner Frage an Sie.
Die Frage bezieht sich im Großen und Ganzen auf die Todesstrafe.
Ich würde gern von Ihnen wissen, warum man diese Strafe nicht wieder einführt? Natürlich bin Ich mir dessen bewusst dass bei der Einführung dieser Strafe auch andere Strafen erhöht und straffer angezogen werden müssen. Dennoch schätze ich das es die Sache wert sei.
Mag jetzt vielleicht blöd klingen, aber wenn wir uns den Kopf darüber zerbrechen,
kommt man da nicht zu dem Endschluss die Strafe für „ganz besondere Menschen“, wenn auch in abgeänderter Form, wieder ein zu führen?
Ich meine Nichts zu wissen was dagegen spricht, oder ist das denn der Falsche Gedankengang?
Es war zwar nicht falsch diese erst einmal ab zu schaffen.
Das hätte aber nur für eine Überarbeitung gelten sollen, um sie zu perfektionieren, damit keine Unschuldigen von ihr getroffen werden.
Ich würde Sie nur für Vergewaltiger und Mörder mit Wiederholungspotenzial einführen wollen und da bin ich bestimmt nicht allein mit meiner Ansicht.
Gemeint ist, dass der Mörder oder Vergewaltiger mindestens zwei Taten sicher begangen haben muss um in Frage zu geraten. Ich könnte einem Vergewaltiger oder Mörder einfach keine Achtung mehr entgegen bringen, er verliert beim begehen dieser Tat die Menschenrechte für mich, denn er achtete die seiner Opfer ja auch nicht!

Ein schönes Beispiel ist Frank Schmökel, der Mörder und Vergewaltiger.
Dieser Mensch hat Kinder vergewaltigt und mindestens 2 Menschen umgebracht.
Jetzt lebt er in Sicherheitsverwahrung und was ist mit den Vergewaltigten, die können nichts dafür und sind für ihr ganzes Leben gebrandmarkt.
Ein solches Ereignis hat in der Welt wie sie heute zu sein scheint einfach schon zu viele Menschen gezeichnet.
Was wenn er doch wieder entwischt und dann hinter ihnen auftaucht.
Sie spüren seinen kalten Atem im Nacken.
Sie drehen sich um, keiner da.
Sie glauben an Einbildung, doch er steht schon vor ihnen.
Was nun, er dringt wieder in sie ein, doch sie sind reglos vor Angst und Schmerz.

Sie wachen auf und spüren Verzweiflung, Hass und Wut, denn Sie mussten ja zuschauen ohne etwas tun zu können.
Vielleicht hilft es, wenn Gewissheit herrscht dass er tot ist und nicht noch mehr Leben in das schlechte Licht unserer Zeit rückt.

Mit freundlichen Grüßen Jens und Max!

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Hartmut Schewe
    am 04. November 2007
    1.

    Ich kann dieses ewig neu angeleierte Gelaber über die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mehr ertragen. Nicht umsonst wurde sie in allen zivilisierten Staaten inzwischen abgeschafft. Nicht so in den USA und deshalb stellt sich die Frage, ob dieses Land den Kreisen der zivilisierten zugerechnet werden kann.

    - es gibt keine unfehlbare Justiz
    - die Todesstrafe ist im Falle eines Fehlurteils unumkehrbar
    - Befürworter der Todesstrafe stellen sich mit den Mördern auf eine Stufe
    - die Todesstrafe hat noch kein Menschenleben gerettet. Viele Menschen wurden von Straftäter -Innen ermordet, weil die vor der Todesstrafe Angst hatten
    - die Todesstrafe senkt die Hemmung vor Selbstjustiz, wie im Bibelgürtel der USA zu beobachten
    - jeder Mensch hat das Recht auf Reue, Einsicht und Änderung

  2. Autor Hartmut Schewe
    am 04. November 2007
    2.

    Ergänzung:

    - Die Todesstrafe hat noch nirgends die Gewalt-Kriminalität gesenkt, im Gegenteil. Das zeigt der Vergleich zwischen Staaten, in denen die Todesstrafe bestand und denen, in denen sie abgeschafft war.

    Statt "Selbstjustiz" müsste es oben "Lynchjustiz" heißen, ebenfalls ein Verbrechen, bzw. ein Mord

  3. Autor Jmeanxs Freichtner
    Kommentar zu Kommentar 1 am 04. November 2007
    3.

    Sehr geehrter Hartmut Schewe,
    haben sie den Text eigentlich verstanden?
    Es geht nicht um die USA.
    Ihre ersten zwei Anstriche sind richtig, aber genau dies sollte eingegrenzt werden.
    Ihr dritter Anstrich ist eine Unterstellung.
    Den vierten und fünften könnten Sie noch besser erklären.
    Beim sechsten Anstrich stellt sich uns eine wichtige Frage.
    Hatten die Opfer diese Rechte auch?
    Wir wollen nur Gerechtigkeit, die in dieser Zeit für Opfer oft nicht gegeben ist.

  4. Autor Miriam Bayer
    am 04. November 2007
    4.

    Ich stimme im Großen und Ganzen Hartmut Schewe zu.
    Die Todesstrafe ist und bleibt ein Thema bei dem sich die Meinungen sehr spalten. Es wird immer und immer wieder Diskussionen darüber geben und man wird sich nie wirklich einig darüber werden.
    Ich möchte nicht behaupten, dass mir unser Justizsystem, so wie es jetzt ist, gefällt und ich damit übreinstimme, denn es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ein Vergewaltiger nach 5 Jahren guter Führung wieder freikommt und jemand der etwas weitaus weniger moralisch verwerfliches getan hat 15 Jahre sitzt. Die Todesstrafe ist für mich allerdings auch zu unausgereift und primitiv.
    Gleiches mit gleichem vergelten war noch nie der richtige Weg in meinen Augen. Ich persönlich könnte es nicht mit mir vereinbaren ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben.

  5. Autor Jmeanxs Freichtner
    am 07. November 2007
    5.

    Um es im Großen und Ganzen kurz zu fassen, was der 2. Teil des Accounts versuchen wollte auszudrücken, ...

    "Betroffene Hunde bellen!"

    Es ist nicht dumm einen mehrfachen Mörder und Vergewaltiger zur Strecke zu bringen, er bekommt seine "Erlösung" und kann vielleicht wenn er eine zweite Chance bekommt versuchen sich zu bessern, ... es würde die Kriminalität vielleicht Prozentual nicht herab setzten dennoch würde die Zahl der lebendigen Mörder und Vergewaltiger minimieren ...

    PS: Denkt doch nur für was wir die Steuern die wir zahlen stattdessen verwenden könnten!?

  6. Autor R Rölke
    am 08. November 2007
    6.

    Wenn man die Fehlurteile der Gerichte, gerade in Deutschland sieht, ich empfehle dazu: Rolf Bossi, Halbgötter in Schwarz. Oder die Antwort, die ich kürzlich von Frau Bundesjustizministerin Zypries erhielt:
    „Richter sind auch nur Menschen. Auch ihnen unterlaufen manchmal Fehler in der Rechtsanwendung. Nur in den wenigsten Verfahren gibt es eine klare Rechtslage. Das Sprichwort "zwei Juristen, drei Meinungen" kommt nicht von ungefähr.“
    Dann erübrigt sich Ihre Anfrage.
    Außerdem würde sich der Staat, mit der Todesstrafe, auf die gleiche Ebene mit dem Verurteilten stellen.

  7. Autor josef-emanuel u.
    am 10. November 2007
    7.

    aso ich persönlich finde die totesstrafe unangemessen. natürlich sind werden sehr viele straftäter wieder rückfällig bzw bessern sich nicht in der haft. allerdings könnten fehlurteile sehr schwere folgen haben. und außerdem könnten sie ja auch mal duch einen uznglücklichen zufall ein straftäter werden: vielleicht aus verzweiflung oder einfach nur weil sie zur falschen zeit am falschen ort waren... ich denke sie sollten sich das wirklich nochmal überlegen....

  8. Autor Jmeanxs Freichtner
    am 11. November 2007
    8.

    Ich habe langsam das Gefühl das sich den Text keiner wirklich durchgelesen hat ... denn es scheint das man den Titel ließt: "Todesstrafe" oh das is falsch nein das is schlecht!

    Wenn ihr den Text gelesen habt dann würden keinen solchen Komentare kommen, wie ja das Fehlurteil ... oder einfach nur zur Falschen Zeit am Falschen ort ...

    Wir haben in diesem Text ausdrücklich geschreiben bei Wiederholungstat ... also beim 2. Mal ... somit ist es zwar eigentlich schon zuspät doch dann sollte man handeln ...

    Wer aus Verzweiflung einen Menschen vergewaltigt, der hätte vorher nachdenken sollen ... das funktioniert einfach nicht ...

    Zur Falschen Zeit am Falschen Ort???? Bitte ... wenn ich meinen (ihr wisst schon) bei einer Kirsche rein halte dann bin ich doch nicht zur falschen Zeit am falschen Ort ... wenn nachgewiesen wird das ich mit der Kirsche oder sogar mit einem Jungen geschlafen habe ... dann ist es doch eindeutig ... da gibt's glaub ich kein Fehlurteil ...

  9. Autor Melanie Huber
    am 08. Dezember 2007
    9.

    Ich bin gegen die Todesstrafe aus dem ganz einfachen Grund - was ist wenn die Person doch unschuldig ist? Und wer hat eingentlich zu entscheiden ob ein Mensch sterben soll oder nicht?
    Damit stellt man sich ja mit dem Angeklagten auf einer Stufe!
    Schlimm ist nur, dass Menschen die wirklich Grauseames tun, fast alle in eine psxchiatrische Anstalt kommen!!
    Warum? Sie lassen sich vor der Tat volllaufen und schon sind sie nur begrenzt schuldfähig!!
    Auch sind die meisten Täter nicht dumm und wissen wie sie die Psychologen um den Finger wickeln müssen um aus dieser Anstalt entlassen zu werden um die nächste grausame Tat begehen zu können!!
    Da muss man ansetzen!! Die Todesstrafe wäre auch oft einfach nur eine Erlösung!
    Die Anstalten müssen einfach sicher sein, denn da gebe ich Ihnen Recht.... ich möchte nicht die erste Person sein, die dem "ausgebrochenen Häftling" als erstes in die Arme läuft..... über unsere Kinder wollen wir gar nicht erst nachdenken.......

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