Sehr geehrter Herr Gustrau,
Die Entscheidung zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten stammt nicht von der Bundesregierung. Sie ist eine souveräne Entscheidung des Deutschen Bundestages. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bundesregierung deswegen hierzu nicht Stellung nimmt.
Ihren Vorwurf, dass die Rentenformel „gebeugt wurde“, weisen wir zurück. Es geht darum, die gesetzliche Rente zukunftsfest zu machen – sowohl für die jetzigen Rentenbezieher als auch für die Beitragszahler und künftigen Rentner. Hierzu wurden in den vergangenen Jahren schmerzliche, aber unabdingbare Maßnahmen getroffen. Zentrales Element ist die schrittweise und langfristige Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029.
Zum ersten Mal seit vier Jahren sind die Renten 2007 wieder gestiegen. Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten seit Juli 0,54 Prozent mehr. Auch wenn die Erhöhung gering ausfällt, ist sie nach drei Nullrunden ein positives Signal.
Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Rentenanhebung wurde durch die erfreulichen Entwicklungen bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Löhnen im Jahr 2006 möglich. Die gute Wirtschaftsentwicklung lässt auch für das kommende Jahr wieder eine Rentenerhöhung erwarten.
Die Bundesregierung setzt den Weg der notwendigen Reformen fort. Die Bundeskanzlerin sagte bei der Entgegennahme des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates: „Wir werden das Erreichte nicht verspielen, weil es in unserem ureigenen Interesse ist, eine Politik für Deutschland zu machen, bei der die Menschen auch von der Reformdividende etwas haben.“
Mehr Informationen zum Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung – den sogenannten Wirtschaftsweisen – finden sie unter http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/orga/ziele.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 07. November 2007
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