Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Gert Flegelskamp am 12. November 2007
13365 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Frau Merkel,

Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wurden im Plenum verabschiedet. Gleichzeitig empörte sich die Presse heute (10.11.2007) über die vom BKA durchgeführte Postkontrolle und den vom NDR erhobenen Vorwurf, Gespräche eines Mitarbeiters seien abgehört worden. Anzumerken ist, dass für die Aktion des BKA ein richterlicher Beschluss vorlag.
Ebenfalls am gleichen Tag berichtet Focus (http://www.focus.de/politik/deutschland/sicherheit_aid_13...) darüber, dass die Geheimdienste und das BKA die bisher in eigener Regie durchgeführten Kontroll- und Abhöraktionen in die Zuständigkeiten an das Kölner Bundesverwaltungsamt übergehen sollen.
Im so genannten Kampf gegen den Terrorismus sollen die Überwachungsmethoden nach dem Willen des Innenministers Schäuble noch erheblich weiter ausgebaut werden.

Sie, Frau Merkel, haben in der ehemaligen DDR gelebt und kennen die Methoden der Stasi, die über die Bürger der DDR Informationen jeglicher Art sammelte. Befürchten Sie nicht, das eine Überwachungsbehörde letztendlich ähnliche Konsequenzen haben wird, wie die der Stasi in der ehemaligen DDR? Ist nicht die Freiheit das oberste Gut der Bürger?

Sicherlich soll die Verwendung der gespeicherten Daten nur selektiv erfolgen und das nur auf richterlichen Beschluss. Allerdings der Zugriff von Geheimdiensten soll dabei auch ohne richterlichen Beschluss möglich sein. Kann aber jeder Richter wirklich gewährleisten, dass seine Genehmigung zur Verwendung gespeicherter Daten wirklich auf der Basis konkreter Verdachtsmomente erfolgt und kann er im Einzelnen wirklich eine Folgenabwägung durchführen?

Diese Frage stelle ich mir, weil die richterliche Genehmigung zur Postkontrolle der Presseorgane aus meiner Sicht nicht konform mit dem Cicero-Urteil des BVerfG geht.

Mit freundlichen Grüßen
Gert Flegelskamp

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Alexander Heuer
    am 12. November 2007
    1.

    tss, die deutschen geheimdienste und bka haben wohl zu viel TV geguckt, und meinen die müssten sich jetzt wie FBI und CIA in amerika aufspielen, die in Kinofilmen sich als supergeheimdienste präsentieren und die alles über jeden rauskriegen könnten (James Bond)

  2. Autor marcus vix
    am 26. November 2007
    2.

    man hört ja auch in den nachrichten nur noch, dass von der "bundespolizei" gesprochen wird. hört sich anscheinend für die men in blue group besser an (nicht zu verwechseln mit der blue men group.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.