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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor julia reyher am 17. November 2007
13411 Leser · 2 Kommentare

Bildung

Bafög

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 20 Jahre alt, Mutte einer 2 jährigen Tochter und mache seit August 2007 eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.

Ich habe Bafög beantragt und davor bezog ich Hartz4.
Nun bekomme ich seit diesem Monat mein Bafög in Höhe von 312 Euro und soll davon meine Miete und Lebenskosten bezahlen, nur bezahle ich schon 380Euro allein für Miete.

Ich bin dann zu meiner Bearbeiterin beim Jobcenter und sie antwortete mir "Esgibt leider nichts zum Bafög dazu, kein Wohngeld und kein Hartz4." meine Eltern können sich auch nicht finanziell unterstützen. Nun sehe ich mich gezwungen meine Ausbildung abzubrechen und weiter von Hartz 4 leben zu müssen.

Ich frage mich nur was das für Gesetze sind?!
Ich will was auf die Beine stellen, eine Ausbildung machen, arbeiten gehen und da werden einem so viel Steine in den Weg gelegt, das man gezwungen ist weiter von Hartz 4 zu leben.

Kein Wunder das so viele Menschen keinen anderen Ausweg sehen und dieses Land verlassen.
Wann wird es Ihnen mal klar wie mies es bei den kleinen Bürgern hier unten aussieht?

Mit freundlichen Grüßen

Julia Reyher

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. Dezember 2007
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Reyher,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer persönlichen Situation nur allgemein Stellung nehmen können. Es ist richtig, dass Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert wird, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Das ist auch so gewollt, weil es sich in beiden Fällen um staatliche Leistungen handelt. Nur in besonderen Härtefällen können dem Auszubildenden Leistungen als Darlehen gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Bewilligung eines kommunalen Zuschusses zu den Kosten der Unterkunft und Heizung.

Ob die Voraussetzungen bei Ihnen bestehen, müssten Sie noch einmal mit dem Job-Center erörtern, das für Sie zuständig ist. Mit Blick auf die Zukunft sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse alle Möglichkeiten prüfen, Ihre Ausbildung doch fortzusetzen. Der Staat legt Ihnen keine Steine in den Weg, sondern gewährt sogar viele Unterstützungsangebote und soziale Leistungen – neben dem Bafög zum Beispiel auch das Kindergeld oder ein Kitaplatz. Aber letztlich kann es immer nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Wir wünschen Ihnen die Ausdauer, Ihren Weg weiterzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Sina Sina
    am 18. November 2007
    1.

    Hi Julia, bei meiner 22 J. Tochter verhält es sich wie bei Dir. Sie bekommt auch nur BAFÖG u. Kindergeld und liegt mit 122 € unter dem Hartz IV Regelsatz. Aufstockend ALG II und Wohnunggeld wurde ihr abgelehnt, weil dieses mit BAFÖG zusammen nicht möglich ist. Sie ist diesbzügl. jetzt vors Verwaltungsgericht gezogen, weil es eine Ungleichbehandlung darstellt. Schaun mer mal, was dabei herauskommt. Dir auch viel Glück.. LG Sina

  2. Autor julia reyher
    Kommentar zu Kommentar 1 am 19. November 2007
    2.

    Das habe ich auch vor...was anderes kann man in diesem Staat auch nicht mehr tun.
    Danke für dein Kommentar....lg

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