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Abstimmungszeit beendet
Autor Margot Rossnagel am 17. November 2007
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Bildung

Ruhestandseintritt von Lehrer/innen

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
gerade eben las ich in der Samstagsausgabe der "Heilbronner Stimme" vom 17.11.07 einen Artikel mit der Überschrift "Was Abgeordneten an Leistungen zusteht ".
Zur Diätenerhöhung möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern, obwohl sie einen Kommentar wert wäre. Mich beschäftigt vielmehr folgende Aussage im o.a. Zeitungsartikel zur Auszahlung des Ruhegehalts von Abgeordneten: "Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass Parlamentarier mit mindestens achtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts haben".

Ich bin 57 Jahre alt und Lehrerin an einer städtischen Hauptschule mit einem extrem hohen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund. Meine "Zugehörigkeit" zum Staat als Beamtin in einem der für die Gesellschaft wichtigsten, verantwortungsvollsten
und schwierigsten Berufe dauert nun bereits keine 8, sondern 35 Jahre, und mindestens weitere 8 werden folgen. Das heißt , ich als Lehrerin setze mich 43 lange Jahre im Dienst des Staates für die Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen - der zukünftigen Generation - unermüdlich und engagiert, aber kräftezehrend ein, kann also nicht wie ein Parlamentarier nach 8 Jahren die Auszahlung eines Ruhegehalts mit 57 beanspruchen....

Meine Frage: Wäre es möglich, eine Regelung zu schaffen , dass Lehrer z. B. freiwillig zwischen 60 und 65/67 ohne Abzüge vom regulären Ruhegehalt in den Ruhestand gehen könnten, falls sie sich ausgepowert fühlen?
Die Minderausgaben ( Differenz zwischen regulärer, voller Bezahlung bis 65/67 und Ruhegehalt ab 60 ) könnten doch stattdessen für die Einstellung von "unverbrauchten" Junglehrern mitverwendet werden, sodass die tatsächlichen Kosten für Neueinstellungen sinken würden. Ein Verzicht auf die Diätenerhöhung / Mehrkosten 4,8 Mio Euro, zugunsten von Neueinstellungen von Lehrern, hätten die tatsächlichen Kosten weiter reduziert.

Für die Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Rossnagel