Sehr geehrte Frau Reyher,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer persönlichen Situation nur allgemein Stellung nehmen können. Es ist richtig, dass Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert wird, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Das ist auch so gewollt, weil es sich in beiden Fällen um staatliche Leistungen handelt. Nur in besonderen Härtefällen können dem Auszubildenden Leistungen als Darlehen gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Bewilligung eines kommunalen Zuschusses zu den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Ob die Voraussetzungen bei Ihnen bestehen, müssten Sie noch einmal mit dem Job-Center erörtern, das für Sie zuständig ist. Mit Blick auf die Zukunft sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse alle Möglichkeiten prüfen, Ihre Ausbildung doch fortzusetzen. Der Staat legt Ihnen keine Steine in den Weg, sondern gewährt sogar viele Unterstützungsangebote und soziale Leistungen – neben dem Bafög zum Beispiel auch das Kindergeld oder ein Kitaplatz. Aber letztlich kann es immer nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Wir wünschen Ihnen die Ausdauer, Ihren Weg weiterzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. November 2007
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 19. November 2007
2.
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