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Abstimmungszeit beendet
Autor Ramona Hanck am 22. November 2007
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Familienpolitik

Machbarkeitsstudie kuenstliche Befruchtung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Am Wochenende war in Berlin eine Tagung zum Thema Machbarkeitsstudie kuenstliche Befruchtung, die von Frau Ministerin Stewens aus Bayern und der Sozialministerin aus Sachsen bearbeitet wurde laut einem Bericht im Focus.
Daher hatte ich vor einigen Monaten an beide Ministerien geschrieben und aus dem Staatsministerium Bayern von Herrn Zitzmann eine Anwort erhalten.

Leider ergab wohl das Treffen der Sozialminister der Länder keine Einigung hinsichtlich der Rücknahme der Kürzungen zum 1.1.2004 hinsichtlich der Kürzungen und Leistungen der künstlichen Befruchtungen in Deutschland für ungewollt kinderlose Paare.

Momentan muss man für die ersten drei ICSI -Massnahmen in D seit dem 1.1.2004 mit Eigenleistungen von 6000 Euro rechnen und ab dem 4. ICSI-Versuch ueber 7000 Euro/ICSI, da die Aerzte in D dazu uebergegangen sind, ab der 4. ICSI auch von GKV-Patienten die hoeheren Kosten der PKV-Patienten zu berechnen ( Preis/ICSI fuer GKV versicherte ab dem 4. ICSI-Versuch, Preisliste einer Praxis in Leipzig Innenstadt).Durchschnittlich benoetigt ein Paar in D 6-7 ICSI um ein Kind zu zeugen, d. h. es sind Kosten von 27.000 Euro/Kinderwunschpaar bei 6 ICSI in D als Eigenleistung zu zahlen, dies können sich nicht alle Paare leisten.
Daher wurden seit dem 1.1.2004 zwischen 10.000 -20.000 Kinder in D durch kuenstliche Befruchtung nicht geboren, da sich die Eltern die Zeugung nicht leisten konnten. Auch eine Adoption ist kein Ausweg, da diese Paare für eine Auslandsadoption kein Geld haben bzw. auf ein Adoptivkind im Inland etwa 12-20 Paare in D kommen, seit dem 1.1.2004. 2003 wurden ueber 110.000 Kinderwunschtherapien in D durchgefuehrt und seit dem 1.1.2004 etwa 50.000 Behandlungen/Jahr.
Die Kuerzungen bei den Massnahmen der kuenstichen Befruchtung hat man damals begruendet, mit der Abnahme der Beitragszahler in die Sozialkassen, insbesondere der Krankenkassen.
Allerdings hat der Gesetzgeber damit bewirkt, dass weniger Kinder seit dem 1.1.2004 mit Hilfe der kuenstlichen Befruchung zur Welt kamen, damit wurden dann Gelder eingespart, aber es hat zu einer Verringerung von zukünftigen Beitragszahlern geführt, da sich die zukünftigen Eltern nicht mehr die Zeugung ihrer Kinder mit Hilfe der künstlichen Befruchtung leisten konnten.

Sind Sie als Bundeskanzlerin auch weiterhin dafür, diese Leistungen bei den Kürzungen der künstlichen Befruchtung in D weiterhin beizubehalten,damit die Geburtenzahl/Jahr weiterhin rapide sinken wird? Dies wird dann zu weiteren Leistungkürzungen im Bereich der Rentenzahlungen, Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenversicherungen für zukünftige Generationen führen, da zu wenig Kinder geboren werden.

Mit freundlichen Grüssen
Ramona Hanck