Sehr geehrte Frau Buba,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die im Psychotherapeutengesetz festgelegte Ausbildung ermöglicht es, den Psychotherapeuten eigene heilkundliche Kompetenzen zu übertragen. Soweit es um die Diagnose psychischer Störungen mit Krankheitswert und deren Behandlung geht, sind Psychotherapeuten daher seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes den Ärzten gleichgestellt.
Die Ausbildung ist postgradual gestaltet. Das heißt, sie schließt an ein abgeschlossenes Studium der Psychologie, bei der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie alternativ der Pädagogik/Sozialpädagogik an. Erst während dieser Zeit werden die Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die die Ausbildung zum Heilberuf ausmachen. Die praktische Tätigkeit ist an Einrichtungen zu absolvieren, die mit staatlich anerkannten Ausbildungsstätten kooperieren. Damit soll eine einheitliche integrierte Ausbildung gewährleistet werden.
Viele Gesetze, die Ausbildungen zu Heilberufen regeln, sehen keine Ausbildungsvergütung vor. Es handelt sich in erster Linie um verschulte Ausbildungen, bei denen der Unterrichtsanteil gegenüber der praktischen Ausbildung überwiegt. Dies ist auch bei der Psychotherapeutenausbildung der Fall. Eine Ausbildungsvergütung wird nur in den Fällen gezahlt, in denen eine Arbeitsleistung (im Sinne des dualen Systems der Berufsausbildung) erbracht wird, die die Vergütung rechtfertigt.
Die ärztliche Weiterbildung im Bereich der Psychotherapie ist nicht mit der zum Psychotherapeuten vergleichbar: Ein Assistenzarzt hat bereits seine ärztliche Ausbildung, also ein sechsjähriges Medizinstudium, abgeschlossen. Er ist aufgrund der ärztlichen Approbation zur Ausübung des Arztberufs berechtigt. Der Erwerb eines Facharzttitels setzt darüber hinaus eine mindestens fünfjährige Weiterbildung voraus. Dabei umfasst die Weiterbildung zum Facharzt in diesem Bereich neben der Psychotherapie auch die Psychiatrie.
Das Bundesgesundheitsministerium wird routinegemäß ein Forschungsgutachten zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Auftrag geben. Damit wird die derzeitige Ausbildung evaluiert, und gegebenenfalls werden Vorschläge für eine erforderliche Novellierung erarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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