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Status der Beiträge
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Innenpolitik
Verwendung der Ökosteuer-Einnahmen
Sehr geehrte Fr. Dr. Merkel,
auf den Sinn oder Unsinn der Ökosteuer sowie deren Höhe möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Erdöl ist ein knappes Gut und für die Ökosteuer als ein Instrument, die Nachfrage z.B. in Richtung verbrauchsärmerer PKWs zu lenken, sollten wir alle (zumindest in gewissen Grenzen) ein Mindestmaß an Verständnis aufbringen. Nur sollten dann diese Steuereinnahmen auch zweckgebunden verwendet werden, also erneuerbare Energien gefördert werden oder auch Sanierungsprojekte im Wohnbau noch stärker finanziell unterstützt werden.2004 betrugen die Ökosteuereinnahmen 18,1 Mrd. Euro, davon sind 16 Mrd. Euro in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen. Ich finde es nur sehr schwer vermittelbar, dass diese Mittel überwiegend in der (bekanntermaßen ohnehin maroden) Rentenversicherung versickern. Hinzu kommt, dass in dieser Konstellation bestimmte Personengruppen (z.B. Selbstständige) zwar ihren Teil zur Finanzierung des Rentensystems beitragen, selbst aber niemals anspruchsberechtigt sein werden. Meiner Meinung nach eine nicht ganz unerhebliche Tatsache, die nicht gerade zur Akzeptanz der Ökosteuer beiträgt. Generell frage ich mich oft, weshalb hier in der BRD so viel quersubventioniert wird und Steuern und Abgaben nicht nach dem Verursacherprinzip erhoben und zweckgebunden verwendet werden. Dies würde zu einer weitaus höheren Transparenz führen und sich vermutlich auch leichter vermitteln lassen.
Aber um beim Thema zu bleiben: Wie ist Ihr Standpunkt zu der von mir geäußerten Kritik an der zweckfremden Verwendung der Ökosteuereinnahmen und an der Tatsache, dass eben einige Personengruppen von Gesetz wegen dazu verpflichtet sind, "Zwangsmitgliedsbeiträge" (die Ökosteuer) an einen "Verein" (die gesetzliche RV) zu entrichten, dem sie nicht einmal angehören?
Es würde mich freuen, wenn Sie meine Bemühungen, diese Punkte hier zu diskutieren, mit einer Antwort ihrerseit belohnen würden. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
-St. Sch.-
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