Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Arbeitslosengeld II wird im Gegensatz zu Arbeitslosengeld I nicht nach dem letzten Arbeitseinkommen bemessen, sondern nach Bedürftigkeit. Hilfebedürftig ist jemand, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Lebt derjenige in einer Bedarfsgemeinschaft, so wird auch die Hilfedürftigkeit der anderen in der Bedarfsgemeinschaft geprüft. Liegt in der Bedarfsgemeinschaft Einkommen oder auch Vermögen vor, so wirkt sich dies schon mindernd auf die Hilfebedürftigkeit aus.
Im Rahmen des Arbeitslosengelds II wird die Regelleistung speziell zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfange auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben werden in pauschalierter Höhe mit der Regelleistung sichergestellt. Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag; der Monat wird dabei der Einfachheit halber stets mit 30 Tagen angesetzt. Wenn nun die Leistungen nur für Teile des Monats zustehen, wird die Leistung anteilig erbracht. Dies ist zum Beispiel bei einem Klinik- oder auch einem Kuraufenthalt der Fall. Denn für die Dauer dieses Aufenthalts hat der ALG II-Empfänger nur verminderte Ausgaben des Lebensunterhalts zu bestreiten.
Darüber hinaus gilt in der Tat auch für ALG II-Empfänger die Zuzahlungsregel bei Klinik- bzw. Kuraufenthalten in Höhe von 10 Euro pro Tag, die allerdings auf maximal 28 Tage begrenzt ist. Zuzahlungen müssen bei der Bemessung der Regelleistung nicht mehr zusätzlich berücksichtigt werden, weil sie im Rahmen eines Pauschbetrages darin bereits enthalten sind.
Diese Berechnungslogik ist nicht neu, sondern ist dem Sozialhilferecht entlehnt. Wichtig ist der Bundesregierung, dass vor allem derjenige Hilfe bekommt, der tatsächlich hilfebedürftig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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