Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Gentechnikgesetz wird derzeit novelliert. Bundesregierung und Bundestag gestalten die Regelungen so, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern, ohne den Grundsatz des Schutzes von Mensch und Umwelt in irgendeiner Weise einzuschränken.
Deswegen müssen diejenigen, die mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) umgehen, besondere Vorsorgemaßnahmen treffen. In den „Regeln zur guten fachlichen Praxis“ - dem Arbeitskodex für die Landwirtschaft - hat die Bundesregierung präzise Vorgaben für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen gemacht: So muss der Erzeuger von GVO seine Nachbarn über den Anbau informieren, die Aussaat an die benachbarten Nutzungen anpassen, sich bei der Naturschutzbehörde nach Umweltgegebenheiten erkundigen, Sorgfaltsmaßnahmen u. a. bei der Ernte, Beförderung, Lagerung, den eingesetzten Gegenständen und Durchwuchs ergreifen sowie Aufzeichnungen machen.
Jede Freisetzung, jeder Anbau von GVO in Deutschland erfasst das Bundesamt für Verbraucherschutz in einem Standortregister und ist über das Internet öffentlich zugänglich.
Um die Koexistenz der Pflanzentypen und die Wahlfreiheit der Landwirte zu gewährleisten, schreibt die Bundesregierung erstmals Mindestabstände zwischen GVO-Feldern und konventionellen oder Öko-Anbauten vor: Künftig müssen mindestens 150 Metern zwischen GVO und konventionellen Pflanzenkulturen liegen. In der Nachbarschaft ökologischen Anbaus ist eine Mindest-Entfernung von 300 Metern zwingend. Deutschland liegt damit gleichauf mit den anderen europäischen Staaten, die bereits Regelungen getroffen haben.
Ausgangspunkt für die Entscheidung war der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Bundesregierung wird die Forschung weiter berücksichtigen und die Festlegung der Abstände ständig überprüfen lassen. Sie werden geändert, sollten neue Studien dies nahelegen.
Wie ernst die Bundesregierung insgesamt den Schutz von Mensch und Umwelt nimmt, können Sie auch daraus ersehen, dass wir als erste in der EU für den Genmais MON810 Monitoringauflagen durchgesetzt haben, die es so vorher nicht gab. Auf diese Weise können wir nun in dem Fall, dass - entgegen aller wissenschaftlichen Annahmen - doch unerwartete Auswirkungen auf die Umwelt auftreten, sehr schnell reagieren.
Für Befürchtungen, dass die Verbreitung der Gentechnik in der Landwirtschaft zu einer weltweiten Dominanz weniger Saatguthersteller führen könnte, ist kein Anlass zu erkennen: Die Tendenz zur Unternehmenskonzentration ist im Saatgutmarkt bisher nicht stärker ausgeprägt als in anderen Wirtschaftsbereichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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