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Beantwortet
Autor B. Kletzenbauer am 22. Dezember 2007
16546 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Keine Grüne Gentechnik in Deutschland!

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Warum wird tatenlos zugesehen (ja sogar noch unterstützt) wie Saatgutfirmen unsere Ackerböden mit gentechnisch veränderten Pflanzen ruinieren?
Es gibt bis heute kein Verfahren, um diese gentechnische Umweltverschmutzung rückgängig zu machen.
Im Jahr 1859 wurden 24 Kaninchen als Jagdwild in Australien ausgesetzt. Die Jäger waren offensichtlich miserable Schützen, denn die Kaninchen vermehrten sich, und heute leben schätzungsweise 300 Millionen Kaninchen in Australien.
Das Selbe wird auch bei gentechnisch veränderten Pflanzen passieren, bloß noch schlimmer. Denn diese Pflanzen vermehren sich nicht nur einfach wie die Kaninchen in Australien, sondern sie vererben ihre gentechnische Manipulation auch an artgleiche, natürliche Pflanzen auf den Nachbaräckern. Sogar in verwandte Unkraut-Arten wird die gentechnische Veränderung vererbt. Daher ist eine Koexistenz von natürlichen und gentechnisch veränderten Arten auf den Äckern nicht möglich.
Da die gentechnisch manipulierten Pflanzen meist patentiert sind, werden in absehbarer Zeit, wenn es (mehr oder weniger beabsichtigt) nur noch solche Pflanzen auf den Äckern gibt, alle Anwender Lizenzgebühren an die Gentech-Saatgutfirmen zahlen müssen. Deutschlands Landwirte werden dadurch total abhängig von diesen Firmen. Jahrzehntelange Züchtungsarbeiten werden wertlos. Und die dann ausgestorbenen Sorten sind unwiederbringbar verloren. Die USA und Kanada haben diesen schleichenden Krieg mit biologischen Waffen bereits verloren.
Frau Dr. Merkel, wenden Sie schnellstmöglich diesen bereits begonnenen, und schnell fortschreitenden, Schaden von Deutschland ab! Bewahren Sie dem Volk die Unabhängigkeit und die unersetzbaren natürlichen Lebensgrundlagen!

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer aus Reichelsheim

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Januar 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Gentechnikgesetz wird derzeit novelliert. Bundesregierung und Bundestag gestalten die Regelungen so, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern, ohne den Grundsatz des Schutzes von Mensch und Umwelt in irgendeiner Weise einzuschränken.

Deswegen müssen diejenigen, die mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) umgehen, besondere Vorsorgemaßnahmen treffen. In den „Regeln zur guten fachlichen Praxis“ - dem Arbeitskodex für die Landwirtschaft - hat die Bundesregierung präzise Vorgaben für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen gemacht: So muss der Erzeuger von GVO seine Nachbarn über den Anbau informieren, die Aussaat an die benachbarten Nutzungen anpassen, sich bei der Naturschutzbehörde nach Umweltgegebenheiten erkundigen, Sorgfaltsmaßnahmen u. a. bei der Ernte, Beförderung, Lagerung, den eingesetzten Gegenständen und Durchwuchs ergreifen sowie Aufzeichnungen machen.

Jede Freisetzung, jeder Anbau von GVO in Deutschland erfasst das Bundesamt für Verbraucherschutz in einem Standortregister und ist über das Internet öffentlich zugänglich.

Um die Koexistenz der Pflanzentypen und die Wahlfreiheit der Landwirte zu gewährleisten, schreibt die Bundesregierung erstmals Mindestabstände zwischen GVO-Feldern und konventionellen oder Öko-Anbauten vor: Künftig müssen mindestens 150 Metern zwischen GVO und konventionellen Pflanzenkulturen liegen. In der Nachbarschaft ökologischen Anbaus ist eine Mindest-Entfernung von 300 Metern zwingend. Deutschland liegt damit gleichauf mit den anderen europäischen Staaten, die bereits Regelungen getroffen haben.

Ausgangspunkt für die Entscheidung war der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Bundesregierung wird die Forschung weiter berücksichtigen und die Festlegung der Abstände ständig überprüfen lassen. Sie werden geändert, sollten neue Studien dies nahelegen.

Wie ernst die Bundesregierung insgesamt den Schutz von Mensch und Umwelt nimmt, können Sie auch daraus ersehen, dass wir als erste in der EU für den Genmais MON810 Monitoringauflagen durchgesetzt haben, die es so vorher nicht gab. Auf diese Weise können wir nun in dem Fall, dass - entgegen aller wissenschaftlichen Annahmen - doch unerwartete Auswirkungen auf die Umwelt auftreten, sehr schnell reagieren.

Für Befürchtungen, dass die Verbreitung der Gentechnik in der Landwirtschaft zu einer weltweiten Dominanz weniger Saatguthersteller führen könnte, ist kein Anlass zu erkennen: Die Tendenz zur Unternehmenskonzentration ist im Saatgutmarkt bisher nicht stärker ausgeprägt als in anderen Wirtschaftsbereichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung