Sehr geehrter Herr Mücke,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Um mit Ihrer Schlussfrage zu beginnen: Schon die Bundesregierung unter Helmut Kohl hat in den neunziger Jahren reagiert und das Aufziehen von Kindern honoriert. Bei der Rente werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn das Kind ab 1992 geboren ist. Bei Geburten bis 1991 wird ein Jahr pro Kind anerkannt.
Kindererziehungszeiten schaffen somit Rentenansprüche und wirken rentensteigernd. Sie werden mit 100 Prozent des Durchschnittentgeltes bewertet. Die Beiträge zahlt der Bund. Aus dem Bundeshaushalt werden jährlich knapp 80 Milliarden Euro in die Rentenversicherung einbezahlt – zu einem erheblichen Teil, damit die Renten von Erziehenden höher ausfallen.
Die Kindererziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist. Zumeist ist das die Mutter.
So erhält eine Altersrente beispielsweise bei Geburten vor 1992 auch die Frau, die fünf Kinder erzogen hat oder die zwei Kinder erzogen und drei Jahre Beiträge gezahlt hat. Daraus ergibt sich derzeit ein Rentenertrag von rund 26 Euro in den alten bzw. rund 23 Euro in den neuen Bundesländern monatlich für jedes Jahr der Kindererziehung.
Sie haben aber Recht, dass diese zusätzlichen Rentenerträge nicht die Kosten und Mühen der Kindererziehung abdecken. Das könnte auch kein Rentenversicherungssystem leisten. Und das kann auch nicht der Anspruch sein. Denn die Entscheidung für oder gegen Kinder treffen Menschen zunächst für sich – mit allen Konsequenzen. Der Staat unterstützt die Entscheidung für Kinder in vielfältiger Weise, ob durch Kindergeld, Bafög, steuerliche Förderungen, Elterngeld oder Kinderzuschlag bei Hilfebedürftigkeit – um nur einige Beispiele zu nennen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Rentenlexikon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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