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Abstimmungszeit beendet
Autor Adolf Voltmer am 04. Januar 2008
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Familienpolitik

Zu Unrecht verurteilt

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich bin vom Oberlandesgericht Celle verurteilt (Nov. 2007) worden, rückständigen Unterhalt an den Sozialhilfeträger Landkreis Gifhorn zu zahlen.

In der Urteilsbegründung wurde mir zugesprochen, dass in 2004 ein negativer Wohnwert von ca. 350 € und in 2005 ein negativer Wohnwert von ca. 620 € zu berücksichtigen ist.

Das Gericht hat nun in der Unterhaltsberechnung den negativen Wohnwert von 620 € nicht berücksichtigt, so dass ich jetzt zu weit höherem Elternunterhalt herangezogen werde.

Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meiner Ehefrau wurden ebenfalls außer Acht gelassen.
Weitergehende Rechtmittel hat das Gericht nicht zugelassen.
Das Gericht weigert sich nun, das Urteil zu berichtigen.

Hierzu habe ich 2 Fragen.

1. Ist das jetzt unsere neue Rechtsprechung, dass das Gericht sich weder an Gesetze, noch an Bundesgerichtsurteile halten muss?

2. Welche Möglichkeiten habe ich, dass das Urteil berichtigt wird?

Für eine Antwort bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Adolf Voltmer