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Beantwortet
Autor ? ? am 06. Januar 2008
14260 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Solarplatten auf staatlichen Gebäuden oder Einrichtungen

Liebe Frau Merkel,

mein Name ist René Tucholski und ich bin 16 Jahre alt. Ich habe eine Frage zum Klimaschutz: Ich möchte gerne wissen, ob man nicht staatliche Häuser oder Einrichtungen mit Solarplatten eindecken könnte, um so Strom zu gewinnen. Ich glaube, dass sich nach einigen Jahren die Solarplatten rentieren und man dadurch auch noch Geld verdienen würde. Also, warum gibt es keine Solarplatten auf den Häusern oder Einrichtungen - es gibt doch eigentlich nur Vorteile oder?? Falls es schon Solarplatten auf den Dächern gibt, würde ich mich freuen, wenn Sie mir ungefähr sagen würden, wie viel Prozent !! Wenn alle Einrichtungen schon Solarplatten haben 100% und wenn keine 0%. Es muss nicht genau sein.

Vielen Dank schonmal

MFG
René Tucholski

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Februar 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Tucholski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Installation von Solaranlagen, und zwar nicht nur auf Dächern öffentlicher Gebäude, wird von der Bundesregierung ausgesprochen positiv gesehen und durch gesetzliche Rahmenbedingungen sowie durch Fördermittel unterstützt. Entsprechend hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung im vergangenen Jahr weiter kräftig erhöht. So ist ihr Anteil am gesamten Stromverbrauch von ca. 11,5 Prozent im Jahr 2006 auf ca. 14 Prozent im Jahr 2007 gestiegen. Damit hat Deutschland sein Ziel, den Beitrag erneuerbarer Energien zum Stromverbrauch bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent zu steigern, bereits jetzt deutlich übertroffen.

Solaranlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude wurden bisher und werden auch künftig in zunehmenden Maße im Rahmen der örtlichen und rechtlichen Möglichkeiten installiert. Einem flächendeckenden Bau stehen jedoch unter anderem die Auflagen des Denkmalschutzes entgegen. Aber auch die kommerzielle Nutzung derartiger Anlagen zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. So haben die Verträge mit Betreibern von Photovoltaik-Einrichtungen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Eine derart lange Bindung engt die Spielräume hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Gebäudes stark ein.

Die von Ihnen erbetene Prozentzahl der Solaranlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude steht leider nicht zur Verfügung. Bei einer Anzahl von über 7.000 Einrichtungen bei Bund, Ländern und Gemeinden - wie z.B. Bibliotheken, Bädern, Stadtreinigungen, Feuerwehren, Museen, Schulen usw. - ließe sie sich nur mit einem gewaltigen Aufwand ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung