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Beantwortet
Autor Renate Wagner am 10. Januar 2008
19519 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Bundeswehr im Inland?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit einiger Überraschung las ich im Grundsatzprogramm der CDU folgenden Satz: "In besonderen Gefährdungslagen muss ihr [gemeint ist die Bundeswehr] Einsatz im Innern möglich sein."
Wie wollen Sie eine solche Position mit der Regierung, mit Ihrem Koalitionspartner umsetzen? Welche finanziellen und materiellen Konsequenzen sehen Sie dann für die Bundeswehr?

Mit freundlichen Grüßen, Renate Wagner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Februar 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Wagner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie zitieren in Ihrer E-Mail aus dem Grundsatzprogramm der CDU. An dieser Stelle nehmen wir grundsätzlich keine Stellung zu den Programmen einzelner Parteien.

Allerdings wurde bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 darauf hingewiesen, dass sich äußere und innere Sicherheit nicht mehr trennscharf unterschieden lassen. Außerdem hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung vom 25. Oktober 2006 mit der Verabschiedung des Weißbuches der Bundeswehr festgestellt, dass eine Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens für den Einsatz der Streitkräfte notwendig ist.

Das Grundgesetz sieht eine grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben vor. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Außer zur Verteidigung darf die Bundeswehr deshalb im Inland nur eingesetzt werden, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich zulässt (Art. 87a Abs. 2 GG). Zum Beispiel kann die Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen zur Unterstützung der Polizei im inneren Notstand, Art. 87a Abs. 4 GG, sowie zur Unterstützung der Länder bei der Bewältigung von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, herangezogen werden. Jederzeit möglich sind Maßnahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 Abs. 1 GG, bei denen die Bundeswehr ohne zusätzliche hoheitliche Befugnisse zugunsten ziviler Behörden Unterstützungsleistungen erbringt.

Angesichts der wachsenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greifen äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander. Der Schutz der Bevölkerung und besonders gefährdeter Einrichtungen im Inland gewinnt an Bedeutung. Die Abwehr terroristischer und ähnlicher Bedrohungen ist vorrangig eine Aufgabe der Behörden, die für die innere Sicherheit zuständig sind.

Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts können terroristische Anschläge aber schwere Unglücksfälle im Sinne von Art. 35 GG darstellen. Die Bundeswehr kann zu ihrer Verhinderung bereits dann eingesetzt werden, wenn ein Schadenseintritt durch einen Terroranschlag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht. Jedoch ist die Bundeswehr dabei auf die Mittel beschränkt, die nach den rechtlichen Vorschriften den Polizeikräften zur Verfügung stehen.

Deshalb sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz der Bundeswehr zu erweitern. Der internationale Terrorismus hat sich verändert, Terrorgruppen sind in der Lage, auf der ganzen Welt Anschläge auszuüben. Deshalb sind heute auch in Deutschland Angriffe vorstellbar, die den Rahmen der klassischen Gefahrenabwehr überschreiten. Eine vorausschauende und verantwortliche Sicherheitspolitik muss derartige Extremsituationen mit in Betracht ziehen.

Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU,CSU und SPD finden sie hier: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...

Die Bundesregierung hat zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr das Weißbuch 2006 verabschiedet. Dieses finden sie hier: http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/sicherheitspolitik/grund...

Weitere Informationen zum Thema Innere Sicherheit und Terrorismusbekämpfung finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121560/Internet/Navigat...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung