Sehr geehrte Frau Jeziorski,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu vielen der Themen, die Sie ansprechen, haben wir bereits Stellung genommen. Ihren Vorwurf, diese Regierung treibe Menschen in die Armut, können wir nicht akzeptieren. Die Bundesregierung setzt sich gerade dafür ein, dass Ältere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und nicht aus dem Arbeitsleben gedrängt werden. Mit Maßnahmen wie der Initiative 50plus – über die wir hier bereits geschrieben haben – wurden allein bis Ende März 2007 mehr als 12.000 ältere Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert.
Der Begriff „Zwangsverrentung“ ist falsch und irreführend. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Rentenantrag gestellt werden kann. Findet ein älterer Arbeitsuchender keine Arbeit, so kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende nur dann geleistet werden, wenn Hilfebedürftigkeit festgestellt wird. Dabei greift die Grundsicherung nachrangig. Nur derjenige erhält eine steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistung, wer seinen Lebensunterhalt und den der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht selbst decken kann oder entsprechende Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht von anderen erhält. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist deshalb erst dann zu leisten, wenn die Bedarfsgemeinschaft alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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