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Beantwortet
Autor A. Faber-Quintus am 15. Januar 2008
11233 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Förderung erneuerbare Energien

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

erfreulicherweise erhöht die Bundesregierung 2008 die Förderung regenerativer Energien.

Teilweise folgt der ersten Freude jedoch schnelle Ernüchterung.
Wer profitiert hauptsächlich von diesen Verbesserungen?
Welches Investitionsvolumen muss aufgebracht werden, um erhöhte Förderungen zu erhalten? Wer kann diese Summen aufbringen?

Beispiel 1:
Bei Pelletkesseln wurde die Förderung erhöht, bei neu errichtetem Pufferspeicher werden zusätzlich 500 € gewährt.

Bei Solaranlagen mit Heizungsunterstützung fehlt dieser Bonus,
obwohl doch gerade dort keinerlei Ressourcen verbraucht werden und die Energieersparnis am größten ist.
Schade, dass Solaranlagen 2008 gegenüber 8.2007 keine verbesserte Förderung erhalten. Das Fördernivau erreicht nicht das Niveau vergangener Jahre vor der Absenkung der Fördermittel.

So ist nach wie vor viel Idealismus erforderlich, diese Investitionen in einer Größenordnung von 17.000 - 20.000 Euro (Basis drei Angebote) für eine Bruttokollektorfläche von 15 qm und 1.000 l Pufferspeicher zu tätigen - Angebote für unser EFH mit ELW.

Beispiel 2:
Auch der neue regernative Kombinationsbonus ist eine tolle Sache.
Da aber da die Umstellung von Gas auf Pelletheizung zusätzlich zur Solaranlage mit weiteren 10.000 -12.000 Euro zu Buche schlägt, für "Otto-Normalverdiener" kaum zu bewältigen. Das gibt das Einkommen und die mögliche monatliche Sparrate einfach nicht her.

Mich würde interessieren, wie viele Projekte im Bereich von Ersatzinvestionen diesen Kombinationsbonus nutzen .
Was halten Sie von einer Ausweitung des Kombinationsbonus z.B. auf einen Zeitraum von zwei-drei Jahren. Damit lassen sich solch größere Investionen auch viel realistisch umsetzen und motivieren gleichzeitig.

Erhöhte Förderungen sollen einen Anreiz schaffen - wenn ich unterstelle, dass als großes Segment der Zielgruppe mit ökologischen Idealen
- Familien mit KIndern und selbige
- mit durchschnittlichem Einkommen
angesprochen werden, dann sollten die Fördervoraussetzungen auch die finanziellen Möglichkeiten dieser Zielglruppe besser berücksichtigen.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Freundliche Grüße
Andrea Faber-Quintus

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Faber-Quintus,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Beim Heizen von Gebäuden und Wohnungen liegen noch sehr viele unerschlossene Potenziale für erneuerbare Energien. Deshalb ist dieser Punkt ein zentraler Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Zur Förderung erneuerbarer Energien stehen im Marktanreizprogramm ab 2008 fast doppelt so viele Mittel zur Verfügung wie im Durchschnitt der letzten Jahre.

Nach der neuen Förderrichtlinie werden die bekannten Technologien, wie Solarkollektoren und Pelletheizkessel, mit der Ausrichtung auf besonders effiziente Anwendungen stärker gefördert. Die bisherigen Fördersätze können mit der neuen Bonusförderung zum Teil sogar verdoppelt werden. In der Regel werden hierzu zusätzliche Investitionen erforderlich. Beispielsweise muss das Gebäude einen sehr guten Dämmstandard vorweisen, wenn man die Basisförderung mit dem Effizienzbonus verdoppeln möchte. Durch die Bonusförderung soll der Hausbesitzer zu diesen zusätzlichen Investitionen motiviert werden. Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Es ist besser, erst das Haus zu dämmen und dann einen entsprechend kleiner dimensionierten Pelletkessel einzubauen.

Zu den Beispielen: Auch Solarkollektoranlagen können von verschiedenen Boni, zum Beispiel vom Effizienzbonus, profitieren. Eine zusätzliche Förderung für einen Pufferspeicher gibt es jedoch nicht, da der bei Solarkollektoranlagen zwingend erforderlich ist. Der Pufferspeicher bei Pelletkesseln ist nicht zwingend erforderlich. Er trägt aber zu einer besonders sauberen Verbrennung bei. Deshalb soll diese zusätzliche Anschaffung mit der erhöhten Förderung honoriert werden.

Der Bonus für den Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel mit einer heizungsunterstützenden Solarkollektoranlage ist derzeit bis zum 31.7.2008 befristet. Über die Weiterführung wird demnächst auf Grundlage der Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation entschieden.

Grundsätzlich soll die Förderung weitgehend nach objektiven Kriterien erfolgen. Das maßgebliche Kriterium ist der Investitionsaufwand, der bei allen vergleichbaren Investitionen bei allen Antragstellern, ob Familie mit Kindern, Besserverdienenden, Rentnern oder Erwerbslosen, gleich ist und daher auch gleich gefördert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung