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Beantwortet
Autor Ralf Gehlen am 27. Januar 2008
9361 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Statistik und was davon noch wahr ist.

Sehr geehrte Frau Merkel,

aus welchem Grund wurden mit dem verlängerten Arbeitslosenbezugsrecht für Ältere auch gleichzeitig deren Verbannung aus der Arbeitslosenstatistik vereinbart? Ich sehe keinen ersichtlichen Grund für diesen Schritt, außer dass hier eine Statistik nach außen hin geschönt werden soll.

Können/müssen ältere Menschen, die arbeitslos sind, nun damit rechnen, dass für sie nichts mehr getan wird? Ich unterstelle einmal genau das, denn ansonsten sehe ich für diesen Schritt der Koalition keinen plausiblen Grund.

Müssen wir, das Volk, damit rechnen, dass in Zukunft noch mehr schwer vermittelbare Gruppen aus der Statistik genommen werden?

Mit freundlichem Gruß
Ralf Gehlen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Gehlen,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es stimmt nicht, dass Langzeitarbeitslose über 58 mit der längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes gleichzeitig aus der Statistik fallen. Nach der neuen Regelung gelten Langzeitarbeitslose über 58 erst dann als nicht mehr vermittelbar, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate arbeitslos waren, Arbeitslosengeld II bezogen und in der ganzen Zeit kein Arbeitsangebot bekommen haben.

Danach ist allerdings davon auszugehen, dass die Integrationschancen der Betroffenen trotz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt eingeschränkt bleiben und sie nicht mehr alle Möglichkeiten nutzen können, ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Sie stehen damit – zwar nicht erklärtermaßen, aber faktisch – nur begrenzt der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und sollen daher nicht mehr zur Zahl der registrierten Arbeitslosen gezählt werden. Dies schließt natürlich nicht aus, dass – wie ausdrücklich im Gesetz vorgesehen – die Jobcenter erwerbsfähige Hilfebedürftige unverzüglich in Arbeit oder in eine Arbeitsgelegenheit vermitteln sollen und das in der Praxis auch tun.

Zugleich ist es ausdrücklich gewünscht und notwendig, mehr Menschen über 55 Jahre im Berufsleben zu halten und bei Arbeitslosigkeit wieder einzugliedern. Hierbei gibt es einige Erfolge.

Gerade ältere Arbeitsuchende konnten in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dieser Personengruppe ist überdurchschnittlich stark gestiegen. Des weiteren ist mit dem Eingliederungsgutschein gerade ein Instrument geschaffen worden, um Ältere wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Arbeitsmarkt von morgen braucht schon aus Gründen der ökonomischen Vernunft alle Generationen, die sich mit ihren Fähigkeiten ergänzen. Die Bundesregierung unterstützt mit der „Initiative 50plus“ gezielt die Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen zur „Initiative 50plus“ (http://www.gemeinschaft-der-generationen.bmas.de/sites/ge...)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung