Sehr geehrte Frau Dr. Schumm,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für Babynahrung – Milchnahrung und auch Fertigbrei – gilt grundsätzlich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Er gilt auch für Fertigprodukte, die aus Gemüse, Früchten und anderen Pflanzenteilen oder mit Fleisch zubereitet werden. Milchprodukte müssen mindestens 75 Prozent Milch enthalten. Und auch hypoallergene Babymilchprodukte werden nur mit 7 Prozent besteuert.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent wird bei Zubereitungen aus Frucht- und Gemüsesäften erhoben. Ebenso kann die volle Mehrwertsteuer bei Babynahrung mit Nahrungsergänzungsmitteln (meist in Pulverform) anfallen.
Die Liste der mit dem ermäßigt besteuerten Gegenstände finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_82.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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