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Abstimmungszeit beendet
Autor Jan Edel am 06. Februar 2008
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Familienpolitik

Unabhängige Aufsicht und Kontrolle für Jugendämter

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

meines Wissens haben Jugendämter keine Fachvorgesetzten. Warum sollen Jugendämter unter diesen Voraussetzungen noch weitreichendere und eigenständige Befugnisse zugestanden werden, z.B. durch den Bundesgesetzentwurf zur Neugestaltung des BGB um §1666, der von der Bundesjustizministerin im Oktober 2007 angeregt wurde und ab August 2008 in Kraft treten soll?
Ich frage mich, warum sich dieses neue Gesetz undifferenziert gegen Nichtschüler und Schulabsenten richtet, selbst wenn ihr Wohl und das Interesse der Bevölkerung, z.B. als regulärer Nichtschüler oder Austauschschüler gar nicht gefährdet ist. Ich kann nicht verstehen, wieso das Wohl eines Kindes allein durch das Gutachten einer sozialpädagogisch vorgebildeten Mitarbeiterin des Jugendamts beurteilt werden und nicht wie bisher durch unabhängige ärztliche Gutachten, bevor das Familiengericht den Sorgerechtsentzug anordnen kann. Ich finde, Mitarbeiterinnen von Jugendämtern sollten auf jeden Fall erfahrene Mütter sein, die sich nicht nur theoretisch mit Kindern und Jugendlichen auskennen.

Meine Frage und Bitte ist nun, warum es keinerlei staatliche Aufsicht, Supervision oder Kontrolle für die Tätigkeiten der Jugendämter gibt, insbesondere für den Fall, wenn diese die Sorge für Kinder übernehmen.

Ich denke, dass gerade dann, wenn Herz und Hand der Eltern bei der Erziehung versagen, was naturgemäß wohl nur im Einzelfall vorkommt, und dann der Staat die ganze Verantwortung übernimmt, muss die Ausübung dieser Verantwortung in besonderer Weise unabhängig beaufsichtigt und kontrolliert werden.

Unabhängige Aufsicht und Kontrolle könnte auch das Ansehen dieser Behörde in der Bevölkerung erheblich steigern.

Wenn das aus Kostengründen ausscheidet, ist meines Erachtens das Risiko eines staatlichen Missbrauchs der alleinigen Fürsorge zu groß, als das diese unkontrollierten Machtbefugnisse der Jugendämter länger gerechtfertigt wären.

In der Hoffnung auf eine zielführende Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

J. Edel