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Abstimmungszeit beendet
Autor Pedro Pastrana am 06. Februar 2008
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Soziales

Erwerbsunfähigkeitsrente

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

mein Anliegen betrifft folgendes:

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist. Sie wird – allerdings unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit - wie eine Altersrente berechnet.

Wenn ich das richtig verstehe, wird bei der Berechnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem 31.12.2000 die Zurechnungszeit nicht mehr berücksichtigt, ist das richtig?

Wenn ja, dann sollen diese Menschen doch sicher privat eine Versicherung abschließen, um diesen Ausfall zu kompensieren.

Was aber machen diejenigen, die schon in früher Kindheit erkrankten und deshalb von keiner Versicherung mehr angenommen werden? Die werden dann zum Sozialfall, oder wie war das gedacht?

Haben Sie und die Regierung sich mal Gedanken gemacht, was aus denen wird, die sich nicht privat absichern können, weil keine Versicherung auf der Welt diese Menschen versichert?

Gibt es für solche Fälle Ausnahmen, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente, wie nach dem Stand vor dem 31.12.2000, berechnet wird, mit der Einbeziehung der Zurechnungszeit?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hochachtungsvoll

Pedro Pastrana