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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Karin Dr. Jäckel am 21. Februar 2008
10562 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Regierungsmillionen für Datendieb

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

als die DDR noch existierte, bezahlte der dortige Staat Datendiebe für die Beschaffung und Weitergabe von Informationen und Daten über das Privatleben der Bürgerschaft.

Kürzlich bezahlte auch der gesamtdeutsche Staat (erstmals?) einem Datendieb Millionen für die Beschaffung und Weitergabe von Informationen und Daten über das Privatleben von Bürgern.

Bedeutet dies, dass künftig durch Diebstahl erlangte Beweismittel einer Straftat rechtmäßig bei Gericht gegen Tatverdächtige eingesetzt werden dürfen?

Wurde durch diese Bezahlung für durch Diebstahl beschaffte Daten der Datendiebstahl zur ehrenhaften Arbeitsaufgabe im Sinne der Stasi erhoben?

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Karin Jäckel

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Dr. Jäckel,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Einen Vergleich von Methoden des DDR-Staatssicherheitsdienstes mit den Grundsätzen der Rechtspflege in unserem demokratischen Rechtsstaat weisen wir mit aller Deutlichkeit zurück. Nach den Vorschriften unseres Grundgesetzes sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.

Wenn es um die Verwertbarkeit von Beweismitteln in einem Strafverfahren geht, ist das Interesse des Staates an der Aufklärung von Straftaten gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen. Selbstverständlich sind bei der Gewinnung und Verwertung von Beweisen stets rechtsstaatliche Schranken zu beachten. Im Einzelfall müssen die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (und damit die Landesjustizverwaltungen) die Verwertbarkeit von Beweisen prüfen. Dafür ist nicht der Bund zuständig.

Was die Anzeige von Steuerstraftaten und eine eventuell notwendige Amtshilfe durch andere Behörden angeht: Laut Abgabenordnung (§§ 111,112,116 AO) müssen alle Behörden Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, den zuständigen Finanzbehörden mitteilen. Außerdem sind sie verpflichtet, Amtshilfe zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung