Sehr geehrte Frau Dr. Kauert,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst: Ihre Feststellung, unser Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland stünden international gesehen gut da, trifft zu. Viele Vergleichsanalysen bestätigen dies. Großen Anteil daran haben die über vier Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen, allen voran motivierte Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und –pfleger.
Die jüngsten Gesundheitsreformen sind unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass unser Gesundheitswesen trotz wachsender Herausforderungen finanzierbar bleibt. Denn auch in Zukunft soll jeder eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung erhalten.
Ihre Darstellung der Situation der Ärzteschaft, insbesondere auch der finanziellen Lage, können wir nicht teilen. Jüngste Angaben des Bewertungsausschusses belegen, dass von „schmalen bis negativen Gewinnen einer Kassenpraxis“ keine Rede sein kann. So betrug zum Beispiel der Praxisüberschuss je Hausarzt im Jahr 2006 in den alten Ländern im Durchschnitt 83.486 Euro, in den neuen 80.494 Euro.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Ärztinnen und Ärzte neben ihren Honoraren aus ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit zusätzliche Einnahmen aus speziellen Verträgen mit Krankenkassen sowie aus privatärztlicher Tätigkeit erzielen. Diese zusätzlichen Einnahmen können bis zu einem Drittel des Gesamtumsatzes einer Arztpraxis ausmachen.
Die Sicherung der Attraktivität des Arztberufes insbesondere als Perspektive für Nachwuchsmediziner ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurden gerade in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für die ärztlichen Arbeits- und Vergütungssituationen gezielt verbessert – zum Beispiel durch die seit Januar 2007 gültigen Regelungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes. Sie haben die vertragsärztliche Berufsausübung flexibler und liberaler gemacht.
Das seit knapp einem Jahr gültige GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) führt diese Entwicklung fort. Es enthält unter anderem die Festlegung, ab 2009 ein neues Vergütungssystem für Ärzte einzuführen. Es soll den Ärztinnen und Ärzten mehr Planungssicherheit geben und für mehr Transparenz sorgen.
Deshalb wird für die Vertragsärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem zum 1. Januar kommenden Jahres eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen eingeführt. Jeder Arzt/jede Ärztin in der ambulanten Versorgung weiß dann – anders als heute -, was er/sie für seine/ihre Leistungen bekommt. Das Risiko zunehmender Behandlungsbedürftigkeit der Patienten (Morbiditätsrisiko) tragen künftig nicht mehr die Ärztinnen und Ärzte, sondern die Krankenkassen.
Das GKV-WSG sorgt außerdem für größere Transparenz, intensiveren Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen. Das führt letztlich zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung.
Die Chancen aller Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind also wesentlich verbessert worden sind. Deshalb sieht die Bundesregierung derzeit keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Noch ausführlichere Informationen können Sie der am 5. März veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der FDP-Fraktion entnehmen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608366.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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